Nachkonkurs
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Nachkonkurs — Nachkonkurs, Wiederaufnahme eines nach Abschluss eines Zwangsvergleichs aufgehobenen Konkursverfahrens (§§ 197 201 Konkursordnung) nach rechtskräftiger Verurteilung des Schuldners wegen Bankrotts. Die Forderungen der Gläubiger leben wieder auf… … Universal-Lexikon
Nachtragsverteilung — Nachtragsverteilung, die der Schlußverteilung im Konkurs (s. d.) nachfolgende Verteilung an die Gläubiger. Sie erstreckt sich nach der deutschen Konkursordnung (§ 166) auf die bisher vom Verwalter zurückgehaltenen, aber dann freigewordenen, sowie … Meyers Großes Konversations-Lexikon