Nachschußpflicht

Nachschußpflicht

Nachschußpflicht, bei Genossenschaften (ausgenommen die mit beschränkter Haftpflicht) die Bestimmung, daß die Genossen im Konkurs der Genossenschaft, falls das Genossenschaftsvermögen nicht reicht, so viel Geld nachzahlen. müssen, als notwendig ist, um die Gläubiger der Genossenschaft zu befriedigen (Genossenschaftsgesetz, § 105, 141). Man unterscheidet beschränkte N., wenn jeder Genosse nur einen bestimmten Betrag nachzuschießen hat, unbeschränkte N., wenn die Genossen für den ganzen Fehlbetrag aufkommen müssen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • EGmuN — Eingetragene/eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Nachschußpflicht EN registered cooperative with unlimited liability to contribute …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • eGmuN — Eingetragene/eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Nachschußpflicht EN registered cooperative with unlimited liability to contribute …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

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