Nachschußprämien

Nachschußprämien

Nachschußprämien, bei Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit die nach Ablauf des Geschäftsjahres nachträglich zu zahlenden Beiträge der Mitglieder, wenn sich die Unzulänglichkeit der im voraus veranschlagten und provisorisch erhobenen Beiträge herausstellt. S. Versicherung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Assecuranz — (v. lat., Versicherung), I. Vertrag, wodurch. sich ein Theil verbindlich macht, die Gefahr gewisser, dem andern Theil gehöriger Gegenstände, Schiffe u. Ladung, Häuser u. Mobilien, Getreide auf dem Halm, Vieh etc., selbst das Leben, gegen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Versicherung — (Assekuranz, franz. Assurance, engl. Insurance, ital. Assicuranza), 1) im juristischen Sinne der selbständige Vertrag, durch den der eine Teil (Assekurant, Assekuradeur, Versicherer, assureur, underwriter, assicuratore) gegen Entgelt (Prämie,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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