- Medizinische Akademien
Medizinische Akademien, Anstalten, an denen junge Ärzte nach vollständig bestandener ärztlicher Prüfung das durch die Prüfungsordnung vom 28. Mai 1901 vorgeschriebene »praktische Jahr« absolvieren können. Die Prüfungsordnung gestattet die Beschäftigung der jungen Ärzte (Praktikanten) an Universitätskliniken, Universitätspolikliniken, an besonders dazu ermächtigten Krankenhäusern, unter Umständen auch bei einem geeigneten und vielseitig beschäftigten praktischen Arzt. Die preußische Regierung nahm im Anschluß an diese Bestimmungen die Begründung von »Akademien für praktische Medizin« in großen Städten in Aussicht, die vorzugsweise zur Ausbildung der Praktikanten der Medizin dienen sollen, und 10. Okt. 1904 wurde die erste Akademie in Köln eröffnet. Die Akademien sollen auch Ärzten, die längere Zeit in Tätigkeit waren, Gelegenheit geben, sich von Zeit zu Zeit auf dem grosten Gebiete der allgemeinen Medizin und in den Spezialgebieten mit allen Fortschritten bekannt zu machen. Für jede Spezialität soll daher ein Spezialist angestellt werden, und nach Bedarf sollen Spezialabteilungen eingerichtet werden. Die Akademie hält Kurse für praktische Ärzte und Militärärzte ab und bildet Krankenpfleger- und -Pflegerinnen und Samariter aus. Die Gründung von Medizinischen Akademien wurde in ärztlichen Kreisen vielfach mit großem Mißtrauen betrachtet, und ärztliche Vereine haben sich gegen diese neuen Institute ausgesprochen. Nicht minder scharf hat man im Interesse der Selbstverwaltung der Städte gegen die Akademien Partei genommen und darauf hingewiesen, daß die Regierung die Bestätigung der Chefärzte für sich in Anspruch nimmt, während deren Anstellung bisher durch die städtische Verwaltung erfolgte. Überdies hat das Kriegsministerium nicht nur die Anstellung eines höhern Militärarztes an der Kölner Akademie erreicht, sondern auch einen Teil der Assistentenstellen Militärärzten sich vorbehalten.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.