- Máfia
Máfia (so richtiger als Maffia), ein Geheimbund in Sizilien, wie die Camorra (s. d.) in Neapel, der die Verletzung der Gesetze förmlich organisiert hat. Die Entstehung der M. wird abgeleitet aus den »Compagnie d'armi«, welche die Regierung um 1800 zur Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit aus räuberischem Gesindel bildete, als dieses in der Folge der Auflösung der sozialen Verhältnisse des alten Feudalstaates allzusehr zugenommen hatte, und die nun die errungene Stellung zu Gewalttaten und Erpressungen aller Art mißbrauchten. Das Unwesen hörte nicht auf, als Garibaldi 1860 die Compagnie d'armi auflöste, und die M. gilt in Sizilien bis heute für eine mächtige Genossenschaft, vor der sich namentlich das niedere Volk mehr fürchtet als vor den Gerichten. Die Mitglieder der einzelnen Genossenschaften, Mafiosi genannt (sie selbst nennen sich Giovani d'onore, »ehrenhafte Jünglinge«, während die mit der Ausführung der Gewalttaten Beauftragten Malandrini, »Bösewichte«, heißen), verpflichten sich, für jede Unbill selbst Abhilfe zu suchen und niemals vor Gericht Zeugnis abzulegen, und haben bei ihrer Aufnahme eine Probe ihrer Ehrenhaftigkeit und ihres Mutes durch einen Messerzweikampf abzulegen. Räubereien und Morde vermeiden sie möglichst, soweit es sich nicht um Rache an Verrätern handelt; dagegen schützen sie von der Polizei oder den Gerichten Verfolgte, unterstützen oder betreiben selbst den einträglichen Schmuggel, organisieren Streiks oder willkürliche Preiserhöhungen u. dgl. und wollen vor allem herrschen. Viele Grundbesitzer in Sizilien waren genötigt, ihrer Sicherheit halber sich unter den Schutz der M. zu stellen, Mafiosi als Feldwächter, Gärtner etc. in ihren Dienst zu nehmen; dann war man unbedingt geschützt, während man unfehlbar der Vendetta anheimfiel, wenn man einen Mafioso der Behörde verriet oder sonst schädigte. Die M. steht unter Häuptlingen, deren Befehle streng befolgt werden. Alle Versuche, welche die italienische Regierung seit 1875 gemacht hat, haben nicht vermocht, die festbegründete Macht der M. im Volke völlig zu beseitigen. Vgl. Franchetti und Sonnino, La Sicilia nel 1876 (Flor. 1877, 2 Bde.); Umilta, Camorra et M. (Neuchâtel 1878); Alongi, La M. (Palermo 1886, 2. Aufl. 1904); Cutrera, La M. ei Mafiosi (das. 1900); Calon, La M. (Madr. 1905).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.