Lieferungskauf — Lieferungskauf, s.u. Staatspapiere S. 638 … Pierer's Universal-Lexikon
Lieferungskauf — Lieferungskauf, Werklieferungsvertrag … Universal-Lexikon
Handel — Handel. I. Handel im Allgemeinen ist jeder Austausch von Gütern irgend welcher Art gegen andere, gleichviel ob derselbe durch Kauf u. Verkauf (gegen Geld) od. durch Tausch (gegen Waare) bewirkt wird; insbesondere der gewerbmäßig betriebene Ein u … Pierer's Universal-Lexikon
Lieferungsgeschäft — (Zeit , Termingeschäft, Lieferungskauf, Zeitkauf, Kauf auf Lieferung, auf Bezug), im Gegensatz zum Tagesgeschäft oder Kontantgeschäft (Kassageschäft, Tageskauf) ein Geschäft, dessen Erfüllung nicht sofort nach Abschluß des Vertrags, sondern erst… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Tagesgeschäft — (Tageskauf), im Gegensatz zum Lieferungsgeschäft (s. d.) und zum Lieferungskauf (s. d.) dasjenige Geschäft, bei dem die Ware unmittelbar (oder auch je nach den Börsenusancen mit gewisser Frist) nach Abschluß des Geschäfts übergeben wird … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Termingeschäft — Termingeschäft, Terminkauf, soviel wie Lieferungsgeschäft und Lieferungskauf (s. diese Artikel) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Werkvertrag — ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 631–651) jeder Vertrag, durch den die eine Partei der andern sich verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen oder einen sonstigen bestimmten Erfolg menschlicher Tätigkeit herbeizuführen. Danach sind… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Prämiengeschäft — Prämiengeschäft, Lieferungskauf (von Wertpapieren), bei dem sich eine der beiden Parteien gegen eine Vergütung (Prämie) von Erfüllung des Vertrags befreien kann … Kleines Konversations-Lexikon
Werklieferungsvertrag — Werklieferungsvertrag, Vertrag, durch den sich der eine Teil (Unternehmer) verpflichtet, ein Werk aus einem von ihm zu beschaffenden Stoff für den anderen Teil (Besteller) herzustellen (§ 651 BGB), z. B. Anfertigung eines Möbelstücks durch den… … Universal-Lexikon