Konfirmation

Konfirmation

Konfirmation (lat.), Bestätigung, z. B. eines Rechtsgeschäftes durch das Gericht. In den evangelischen Konfessionen die kirchliche Handlung, durch welche die jungen Christen (Konfirmanden), nachdem sie von dem Geistlichen im Christentum unterwiesen worden sind (Konfirmationsunterricht), öffentlich Rechenschaft von ihrem christlichen Glauben ablegen, sich zu ihrem Taufbund bekennen und sodann unter Gebet und Handauflegung (daher Einsegnung) in die mündige Gemeinde aufgenommen, daher auch zum Abendmahl zugelassen werden. Die Konfirmierten erhalten als Bestätigung einen vom Pfarramt ausgestellten Konfirmationsschein. Die Handlung kam statt der von den Reformatoren gemißbilligten Weihe mit dem heiligen Salböl (Chris ma), der sogen. Firmung (s. d.), auf, ist aber erst infolge der Wirksamkeit Speners (s. d.) in der deutschen lutherischen Kirche ganz durchgedrungen. Infolge der Anregung Stöckers (»Die Änderung der bisherigen Konfirmationspraxis«, Berl. 1900), der die K. zu einer kirchlich-pädagogischen Feier unter Abschaffung von Bekenntnis und Gelübde sowie Trennung der Einsegnung vom Empfang des ersten Abendmahls umgestaltet wissen will, entspann sich eine umfangreiche literarische Debatte, welche Schriften von Simons (Tübing. 1900), Mumm (Berl. 1900 u. 1901), Meincke (2. Aufl., Hamb. 1901), Grätz (Leipz. 1901), Reyländer (Gütersloh 1902) u. a. hervorgerufen hat. Das Alter der Konfirmanden ist in den meisten Staaten 13–15 Jahre. Vgl. Caspari, Die evangelische K. (Leipz. 1890); Diehl, Zur Geschichte der K. (Gießen 1897); Sachsse, Evangelische Katechetik (Berl. 1897). – In der katholischen Kirche versteht man unter K. insbes. das Recht der Päpste, die Bischofswahlen zu bestätigen. Erst durch die K. erlangt der zum Bischof Erwählte die bischöfliche Jurisdiktion.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Konfirmation — Sf erw. fach. (15. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. confirmatio Bestätigung , zuerst als Rechtsterminus, dann (16. Jh.) im kirchlichen Sinn als Bestätigung der bei der Taufe durch die Paten geleisteten Gelübde (bei den Protestanten eingeführt… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Konfirmation — (lat.), Bestätigung; in der prot. Kirche (an Stelle der kath. Firmung) die feierliche Bestätigung des Taufbundes seitens der Katechumenen oder Konfirmanden und kirchliche Mündigerklärung derselben durch Einsegung und die Zulassung zum Abendmahl.… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Konfirmation — Konfirmation,die:⇨Einsegnung KonfirmationEinsegnung …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Konfirmation — Konfirmationsritus in der norwegischen evangelisch lutherischen Staatskirche Konfirmation (lat. confirmatio „Befestigung“, „Bekräftigung“) ist eine feierliche Segenshandlung in den meisten evangelischen Kirchen, in der Neuapostolischen Kirche und …   Deutsch Wikipedia

  • Konfirmation — Kon|fir|ma|ti|on [kɔnfɪrma ts̮i̯o:n], die; , en: im Rahmen einer gottesdienstlichen Feier vollzogene Aufnahme jugendlicher evangelischer Christen in die Gemeinde der Erwachsenen: Konfirmation feiern; zur Konfirmation hatte sie viele Geschenke… …   Universal-Lexikon

  • Konfirmation — die Konfirmation (Mittelstufe) feierlicher Übertritt ins Erwachsenenalter in der evangelischen Kirche Synonym: Einsegnung Beispiel: Dieses Jahr geht er zur Konfirmation …   Extremes Deutsch

  • konfirmation — • bevis, belägg, besannande, insegel, konfirmation, affirmation …   Svensk synonymlexikon

  • Konfirmation — Konfirmand, Konfirmation, konfirmieren ↑ firmen …   Das Herkunftswörterbuch

  • Konfirmation — Kon|fir|ma|ti|on , die; , en (Aufnahme jugendlicher evangelischer Christen in die Erwachsenengemeinde); goldene Konfirmation …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Konfirmation — Kon·fir·ma·ti·on [ tsi̯oːn] die; , en; ev; eine Feier (mit dem ersten Abendmahl) in der evangelischen Kirche, durch die Jugendliche als erwachsene Mitglieder in die kirchliche Gemeinde aufgenommen werden || hierzu kon·fir·mie·ren (hat) Vt …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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