Konfirmatīv

Konfirmatīv

Konfirmatīv (konfirmatorisch, lat.), bekräftigend, bestätigend; konfirmatorisches Urteil, ein Erkenntnis höherer Instanz, das den Richterspruch eines Untergerichts bestätigt, im Gegensatz zu einem reformatorischen Urteil, welches die Entscheidung des Vorderrichters ganz oder teilweise aufhebt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Konfirmation — (lat.), Bestätigung; in der prot. Kirche (an Stelle der kath. Firmung) die feierliche Bestätigung des Taufbundes seitens der Katechumenen oder Konfirmanden und kirchliche Mündigerklärung derselben durch Einsegung und die Zulassung zum Abendmahl.… …   Kleines Konversations-Lexikon

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