- Kommerzkollegium
Kommerzkollegium (auch Kommerzdeputation oder Kommerzkommission) heißt im 17. u. 18. Jahrh. die der modernen Handelskammer entsprechende, meist von der Obrigkeit eingesetzte Behörde, die der Regierung als sachverständige, beratende Körperschaft bei ihren wirtschaftspolitischen Maßregeln zur Seite steht und zugleich eine Interessenvertretung des Standes der Kaufleute und Fabrikanten darstellt. Im Mittelalter und noch im 16. Jahrh. hatte in den Handel treibenden Städten (meist Reichsstädten) der Rat selbst vorwiegend aus Kaufleuten bestanden und mithin eine Sachverständigenkommission dargestellt; den Landesherren aber hatten einzelne hervorragende Kaufleute oder die Räte ihrer Handel treibenden Städte, wenn sie wirtschaftspolitischen Rates bedurften, als sachverständige Berater gedient. Je mehr sich im 16. Jahrh. die staatliche Behördenorganisation überhaupt ausgestaltete und Juristen in die leitenden Stellungen kamen, desto notwendiger wurden in Städten und Territorien besondere Vertretungen der Handelsinteressen, zumal die Verhältnisse durch Einbeziehung der Produktion, Errichtung von Fabriken und Manufakturen und Ausgestaltung des Merkantilismus als Wirtschaftssystem im 17. Jahrh. immer schwieriger wurden und eine sorgfältige Überlegung aller wirtschaftspolitischen Maßnahmen erforderten. Der Gedanke, Kommerzkollegien einzurichten, ist zuerst von dem Engländer Raleigh (gest. 1618) ausgesprochen worden, aber in Deutschland haben ihn selbständig Becher (s. Becher 1), Raule (s. d.) und Hornick vertreten. Praktische Gestalt hat der Plan, soviel bis jetzt bekannt ist, zuerst in Schweden angenommen, wo 1637 eine entsprechende Behörde entstand, wenn sie auch wegen Geldmangels erst 1651 in wirkliche Tätigkeit trat. Frankreich ist unter Colbert 1664 gefolgt. 1666 entstand das K. für die kaiserlichen Erblande in Wien nach dem Plane Bechers; Raule errichtete um 1680 ein »Kommerz- und Admiralitätskollegium« für Preußen in Pillau; 1681 begannen in Kursachsen entsprechende Verhandlungen, die aber erst 1729 zur tatsächlichen Einsetzung einer Kommerziendeputation (seit 1764 »Landesökonomie-, Manufaktur- und Kommerziendeputation«) führten. In Böhmen trat ein K. 1714 ins Leben und wurde 1724 königlich, in Schlesien 1716, in Dänemark 1735 ein »General-Landesökonomie- und Kommerzkollegium«, in Kurmainz 1756, mit dem Sitze in Erfurt, eine »Merkantil-Deputation«. Für den Staat Preußen entstand das »Manufaktur- und Kommerzkollegium« erst 1787 und wurde schon 1809 wieder aufgelöst. – Von Städten hat zuerst Marseille 1650 ein Chambre de commerce erhalten, es sind 1661 Augsburg, 1665 Amsterdam und Hamburg gefolgt. In Leipzig ist um 1680 eine entsprechende Großhandelsvertretung, aber als private Korporation entstanden. In dem dänischen Altona hat das K. erst 1738 Gestalt gewonnen, obwohl bereits seit der Stadtgründung 1664 die Errichtung einer solchen Körperschaft geplant wurde, und hat immer mehr den Charakter einer staatlichen Behörde angenommen. Vgl. Ehrenberg, Das königliche K. in Altona (Altona 1892); Přibram, Das böhmische K. (Prag 1898); Tschierschky, Die Wirtschaftspolitik des schlesischen Kommerzkollegs 1716–1740 (Gotha 1902); Moltke, Urkunden zur Entstehungsgeschichte der ersten Leipziger Großhandelsvertretung (Leipz. 1904).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.