Inventarfrist
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Inventarfrist — In|ven|tar|frist, die: Frist für das Einreichen eines Inventars (c) beim Nachlassgericht, wodurch der Erbe nicht unbeschränkt für die Nachlassverbindlichkeiten zu haften braucht … Universal-Lexikon
Nachlassverzeichnis — Das Nachlassverzeichnis ist eine Aufstellung über das Vermögen des Erblassers bei Eintritt des Erbfalls (§ 1993 BGB). Wenn es sich auf alle Nachlassgegenstände und Nachlassverbindlichkeiten bezieht und diese mit ihrem Wert einzeln auflistet … Deutsch Wikipedia
Nachlaßverzeichnis — (Nachlaßinventar), das Verzeichnis des Nachlasses (Inventar), das vom Erben beim Nachlaßgericht eingereicht wird. Zweck des Nachlaßverzeichnisses ist, die Haftung des Erben für Nachlaßverbindlichkeiten auf den vorhandenen Nachlaß zu beschränken,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Staatserbrecht — Das Staatserbrecht ist eine Regelung im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge. Es bezeichnet das gesetzliche Erbrecht des Fiskus, das dann besteht, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes weder einen Verwandten noch einen Ehegatten oder… … Deutsch Wikipedia
Erbrecht — Erbrecht, im objektiven Sinn der Inbegriff der Rechtssätze, die den Übergang des Vermögens eines Verstorbenen, des Erblassers, auf eine andre Person, den Erben, regeln; im subjektiven Sinn das Recht auf den Erwerb des Vermögens eines Verstorbenen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Frist — heißt im weitesten Sinne jeder Zeitraum von rechtlicher Bedeutung. Im engern Sinn ist die von der Verjährung (s.d.) zu unterscheidende F. der Zeitraum, innerhalb dessen etwas geschehen muß. Man unterscheidet drei Arten solcher Fristen, je nachdem … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gewalt — (Gewalttätigkeit) ist die Anwendung erhöhter körperlicher Kraft zur Überwindung eines Widerstandes, mag dieser durch den Körper eines Menschen oder durch einen Gegenstand geleistet werden (physischer Zwang, vis absoluta oder atrox). Sie… … Meyers Großes Konversations-Lexikon