Inventarerrichtung

Inventarerrichtung

Inventarerrichtung, s. Inventarrecht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Nachlassverzeichnis — Das Nachlassverzeichnis ist eine Aufstellung über das Vermögen des Erblassers bei Eintritt des Erbfalls (§ 1993 BGB). Wenn es sich auf alle Nachlassgegenstände und Nachlassverbindlichkeiten bezieht und diese mit ihrem Wert einzeln auflistet …   Deutsch Wikipedia

  • Beneficium inventarĭi — (lat.), die »Rechtswohltat des Inventars«, wodurch sich der Erbe gegen die Gefahr, die mit der Antretung einer Erbschaft verbunden ist, vollständig und namentlich besser als durch das Beneficium deliberandi (s. Bedenkzeit) sichern kann. Das B. i …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erbrecht — Erbrecht, im objektiven Sinn der Inbegriff der Rechtssätze, die den Übergang des Vermögens eines Verstorbenen, des Erblassers, auf eine andre Person, den Erben, regeln; im subjektiven Sinn das Recht auf den Erwerb des Vermögens eines Verstorbenen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Inventarrecht — (lat. Beneficium inventarii), die Rechtswohltat, daß der Erbe für Erbschaftsschulden nur bis zum Werte des Nachlasses haften muß, falls er rechtzeitig und vorschriftsmäßig ein Nachlaßinventar, Nachlaßverzeichnis einreicht (sogen.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Testamentsvollstrecker — (Testamentsvollzieher, Treuhänder), eine vom Erblasser durch letztwillige Verfügung ernannte Person (Mann, Frau, auch juristische Person), welche die Aufgabe hat, den letzten Willen des Erblassers kraft eignen Rechts, im eignen Namen, unabhängig… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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