Internationale Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz

Internationale Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz

Internationale Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz, eine am 29. Juli 1900 zu Paris gegründete Gesellschaft von Angehörigen der verschiedenen Industrieländer, deren Zweck auf Ausbau und internationale Regelung des gesetzlichen Arbeiterschutzes gerichtet ist. Ihre erste konstituierende Versammlung hielt die Vereinigung im September 1901 in Basel ab. Ihren Zweck sucht sie durch Denkschriften und Abhaltung von Kongressen zu erreichen. Sie gliedert sich in Landessektionen (zurzeit in der Schweiz, Deutschland, Frankreich, Österreich, Ungarn, Belgien, den Niederlanden, Italien), die wieder in Ortsgruppen zerfallen. Die deutsche Sektion führt den Namen »Gesellschaft für soziale Reform« (s. d.). Das leitende Komitee wird aus Angehörigen der Landessektionen gebildet. Die Vereinigung hat ihren Sitz in Basel. Hier ist auch der Sitz des von der internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz 1. Mai 1901 ins Leben gerufenen Internationalen Arbeitsamts, welches das gesamte auf die Arbeiterschutzgesetzgebung aller Länder bezügliche Material sammeln soll. Das Arbeitsamt wird von einer größern Anzahl von Staaten durch Geldbeiträge sowie durch Einsendung der amtlichen Veröffentlichungen und Erteilung von Auskünften unterstützt. Seit 1902 gibt es ein deutsch und französisch erscheinendes »Bulletin« heraus, das eine vollständige Übersicht über die auf den Arbeiterschutz bezüglichen Gesetze, Verordnungen etc. und die einschlägige Bibliographie enthält.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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