- Inhibitorĭalĭen
Inhibitorĭalĭen (lat. Inhibitoriales, sc. literae), nach früherm Prozeßrechte die Verfügung, wodurch nach eingelegter Berufung vom Obergerichte dem Unterrichter alles weitere Verfahren in einer Sache untersagt wurde.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.