Obergerichte

Obergerichte

Obergerichte, Gerichte, denen die Oberaufsicht über andre untergeordnete Gerichte (Untergerichte) zusteht, und an die gegen Verfügungen und Entscheidungen der letztern Rechtsmittel ergriffen werden können. Vgl. Gerichtsverfassung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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