Hoheit

Hoheit

Hoheit, bezeichnet im allgemeinen soviel wie hohe Würde, hoher Rang, dann die oberste Gewalt im Staate; daher Hoheitszeichen (Autoritätszeichen), bildliche oder schriftliche Darstellungen oder sonstige Zeichen, durch welche die Ausdehnung und Handhabung der Staatsgewalt und ihrer Organe äußerlich erkennbar gemacht wird, z. B. um eine Grenze oder eine Amtsräumlichkeit zu bezeichnen, wie Wappen, Schilder, Fahnen, Flaggen, Grenzpfähle u. dgl. Die böswillige Verletzung von Hoheitszeichen oder beschimpfender Unfug an solchen wird nach § 135 und 103 a des deutschen Strafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft. Hoheitsrechte (Regalien, Majestätsrechte), soviel wie Souveränitätsrechte, sind die dem Staatsoberhaupt als solchem zustehenden Rechte, wie gesetzgebende Gewalt, Justiz-, Finanz-, Militärhoheit etc. H. (franz. Altesse, engl. Highness) ist auch der Titel fürstlicher Personen. Den Titel Königliche H. (Altesse royale, Royal Highness) führen gegenwärtig die Großherzoge und Erbgroßherzoge sowie die Prinzen und Prinzessinnen der königlichen Häuser. Der Kronprinz und die Kronprinzessin des Deutschen Reiches und von Preußen sowie die Erzherzoge von Österreich führen den Titel Kaiserliche und Königliche H., die Prinzen und Prinzessinnen der großherzoglichen Häuser von Baden und Hessen den Titel Großherzogliche H., während der einfache Titel H. von den Mitgliedern der übrigen großherzoglichen Häuser sowie von den regierenden Herzogen in Deutschland und den Prinzen und Prinzessinnen ihrer Häuser geführt wird.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Hoheit — ist ein Adelsprädikat, vgl. Hoheit (Adelsprädikat) ein staatsrechtlicher Begriff, vgl. Hoheit (Staatsrecht) ein staatskirchenrechtlicher Begriff, vgl. Kirchenhoheit Diese Seite ist eine Begriffsklärung …   Deutsch Wikipedia

  • Hoheit — Hoheit, 1) Prädicat erlauchter Personen; es führen den Titel Kaiserliche H. die Prinzen u. Prinzessinnen aus kaiserlichen Häusern, welche von Kaisern direct abstammen; Königliche H., die von Königen direct abstammenden Prinzen u. die Töchter von… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hoheit — Hoheit, die höchste Staatsgewalt und die damit verknüpften Hoheitsrechte (Regalien und Majestätsrechte); dann Prädikat fürstl. Personen: Kaiserl. H. der Mitglieder der kaiserl. Häuser und des Kronprinzen und der Kronprinzessin des Deutschen… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Hoheit — Hoheit, Titel fürstl. Personen; Kurfürsten und Großherzoge sowie Prinzen und Prinzessinen königl. Häuser führen den Titel königl. H., kaiserl. Häuser den kaiserl. H.; seit 1844 nennen sich auch regierende deutsche Herzoge einfach »Hoheiten« …   Herders Conversations-Lexikon

  • Hoheit — ↑Eminenz, ↑Magnifizenz, ↑Majestät …   Das große Fremdwörterbuch

  • Hoheit — Sf std. (8. Jh., Form 14. Jh.) Stammwort. Vereinfacht aus spmhd. hōchheit, dem Abstraktum zu hoch. Der Gebrauch als Titel und als höfliche Anrede seit dem 17. Jh. deutsch s. hoch …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Hoheit — ↑ hoch …   Das Herkunftswörterbuch

  • Hoheit — Durchlaucht; Hochwohlgeboren; Majestät * * * Ho|heit [ ho:hai̮t], die; , en: 1. a) fürstliche Person: die ausländischen Hoheiten wurden feierlich empfangen. b) Anrede an eine fürstliche Person: Eure [Königliche] Hoheit. 2. <ohne Plural>… …   Universal-Lexikon

  • Hoheit — Ho̲·heit die; , en; 1 die Hoheit (über etwas (Akk)) nur Sg; das Recht (eines Staates), ein bestimmtes Gebiet zu regieren, und die Verpflichtung, es zu schützen ≈ Souveränität <die Hoheit über ein Land, ein Meeresgebiet; die Hoheit eines Landes …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Hoheit — 1. Herrschaft, Herrschaftsgewalt, Schutzherrschaft, Souveränität, [Staats]gewalt, Staatshoheit; (Völkerr.): Protektorat. 2. a) Fürst, Fürstin, König, Königin, Monarch, Monarchin, Regent, Regentin. b) Majestät; (kath. Kirche): Eminenz. 3. Adel,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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