- Österreichisch-Ungarische Staatseisenbahn gesellschaft, privilegierte
Österreichisch-Ungarische Staatseisenbahn gesellschaft, privilegierte (früher k. k. privilegierte Österreichische Staatseisenbahngesellschaft), Privatbahn mit dem Sitz in Wien und Budapest. Am 1. Jan. 1855 wurde einem österreichisch-französischen Bankkonsortium (unter anderm dem Crédit Mobilier) die Konzession zum Betrieb, bez. Bau und Betrieb der Linie Bodenbach-Brünn und Marchegg-Ungarische Grenze und ein Jahr später der Linie Wien-Bruck erteilt. In den 1860er Jahren folgten die Konzessionen der sogen. Ergänzungslinien, weitere Konzessionen wurden in den 70er und 80er Jahren verliehen. Ende 1904 betrug die Betriebslänge des Netzes 1368 km mit 239 Stationen. Außerdem bestanden 137 Personenhaltestellen. An Fahrbetriebsmitteln waren Ende 1904 unter anderm 534 Lokomotiven, 947 Personenwagen, 417 Gepäckwagen u. 12,318 Güterwagen vorhanden. Mit der ungarischen Regierung schloß die Gesellschaft im Juni 1891 einen Verstaatlichungsvertrag ab, wonach die Gesellschaft der ungarischen Regierung die auf ungarischem Gebiete konzessionierten Linien überläßt und zwar gegen Gewährung einer Annuität von rund 19,2 Mill. Kronen, ein Vertrag, der wegen der einseitigen Aufhebung der pfandrechtlichen Eintragung vielfach zur Kritik Anlaß gab. Die Eisenbahnen (einschließlich der an Ungarn abgetretenen) standen Ende 1904 mit 1064 Mill. Kr. zu Buche; außerdem hat die Gesellschaft einen größern Besitz an Domänen und Hüttenwerken in Ungarn, die mit 65 Mill. Kr. bewertet sind. Die Gesellschaft arbeitet mit einem Kapital von 245,9 Mill. Kr., die gesamte Obligationsschuld beträgt 889 Mill. Kr. Insgesamt balancierte der Abschluß in Aktiven und Passiven mit 1325 Mill. Kr. Die Dividende schwankte 1860–1904 zwischen 12 und 2,7 Proz., in den letzten vier Jahren betrug sie durchschnittlich etwa 5,5 Proz. Um so schärfern Protest rief daher der 1892 unternommene Versuch, die Obligationszinsen zu kürzen, hervor, ein Versuch, der, wenn er auch nicht den beabsichtigten Erfolg hatte, doch von Nachteilen für die Gläubiger der Gesellschaft (d.h. von einer Amortisationsverlängerung 3proz. Schuldtitel) begleitet war.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.