- Haselhuhn
Haselhuhn (Rothuhn, Tetrao bonasia L., Bonasia sylvestris Brehm, s. Tafel »Hühnervögel II«, Fig. 2), ein Waldhuhn, gedrungen gebaut, mit am untern Teil nacktem Lauf, an den Rändern gefransten Zehen, abgerundetem Schwanz und stark verlängerten, aufrichtbaren Scheitelfedern, ist 47 cm lang, 63 cm breit (das Weibchen ist um ein Fünftel kleiner), auf der Oberseite rostrotgrau, weiß gefleckt, auf dem Oberflügel mit weißen Längsstreifen und Flecken, an der Kehle beim Männchen schwarz; die Schwingen sind graubraun, rötlichweiß gefleckt, die Steuerfedern schwärzlich, grau getuscht, die mittlern rostfarben gebändert und gezeichnet. Das H. bewohnt Europa und Asien südwärts bis Nordspanien, Norditalien, zum Altai und bis Nordchina, besonders im Gebirge und im dichten, gemischten Laubwald, selten im Tiefland. Es streift viel umher, geht auch auf die Felder und auf die Heide und bevorzugt zur Zeit des Laubfalles Nadelwälder. Es läuft sehr schnell und gewandt, fliegt anstrengend und geräuschvoll, lebt gern versteckt und gesellig, aber einweibig; der Hahn tanzt nicht bei der Balz (im März, April), wie der Auer- und Birkhahn. Die Henne legt in eine gut verborgene Mulde 8–12 und mehr sehr kleine, rötlich braungelbe, rot- und dunkelbraun gefleckte Eier, die sie in drei Wochen ausbrütet. Während der Brutzeit schweift der Hahn umher, doch findet er sich später bei der Familie wieder ein und wird ihr treuer Führer. Die Nahrung besteht aus Beeren, Gras, Knospen, Blüten und Insekten. In der Gefangenschaft gewöhnt sich das H. allmählich ein, ohne eigentlich zahm zu werden. Man erlegt es auf der Suche mit dem Vorstehhunde, den Hahn auch außer der Balz im September und Oktober durch Anlocken mittels einer aus einem Gänseflügelknochen gefertigten Lockpfeife. Der Lockruf (Bisten) wird durch den Jägerspruch: »Zieh, zieh, zieh bei der Hitz' bei der Höh'« bezeichnet. Der Fang in Laufdohnen und Stecknetzen ist unweidmännisch, wird aber von Wilddieben gern betrieben. Junges Haselwild liefert seinen Braten; die Schießzeit ist nach dem Wildschongesetz für Preußen von Anfang September bis Ende Januar, jedoch können die Bezirksausschüsse Anfang und Schluß bis zu 14 Tagen verschieben. Vgl. Valentinitsch, Das H., Naturgeschichte und Jagd (Wien 1892).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.