Handelssachen — Handelssachen, Handelsgerichte … Universal-Lexikon
Handelssachen — im Sinn des Gerichtsverfassungsgesetzes sind H. u.a. Ansprüche gegen Kaufleute aus beiderseitigen Handelsgeschäften, aus einem Wechsel, aufgrund des Scheckgesetzes, aus Firmen , Marken und Wettbewerbsrecht und gesellschaftsrechtlichen… … Lexikon der Economics
Verordnung des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Die EG Verordnung Nr. 44/2001, im Wortlaut Verordnung des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil und Handelssachen, Kurzbezeichnungen EuGVVO, EuGVO oder Brüssel I Verordnung,… … Deutsch Wikipedia
Kammer für Handelssachen — Die Kammern für Handelssachen (KfH) sind Spruchkörper bei deutschen Landgerichten, besetzt mit einem vorsitzenden Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern als sogenannte Handelsrichter, § 105 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) … Deutsch Wikipedia
Kammern für Handelssachen — Die Kammern für Handelssachen (KfH) sind Spruchkörper bei deutschen Landgerichten, besetzt mit einem vorsitzenden Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern als sogenannte Handelsrichter, § 105 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Die… … Deutsch Wikipedia
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil und Handelssachen, kurz Gerichtsstands und Vollstreckungsübereinkommen steht für das Brüsseler Übereinkommen (EuGVÜ), siehe Europäisches … Deutsch Wikipedia
Kammer für Handelssachen — i.d.R. an Stelle der Zivilkammer beim Landgericht geschaffene Kammer zur Entscheidung von Handelssachen. Als Handelssachen gelten bes. Klagen, die betreffen: (1) Ansprüche gegen einen Kaufmann aus beiderseitigem Handelsgeschäft; (2) Ansprüche aus … Lexikon der Economics
Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen — Das Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil und Handelssachen (kurz „Haager Beweisübereinkommen“) (HBÜ), ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag, der in Den Haag am 18. März 1970 von den Mitgliedern der Haager… … Deutsch Wikipedia
Kammer für Handelssachen — (nicht zu verwechseln mit Handelskammer), s. Landgericht und Handelsgerichte … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Verordnung der EU über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — ⇡ EU GVV … Lexikon der Economics