Grenzfälschung

Grenzfälschung

Grenzfälschung (Terminus motus), das Vergehen desjenigen, der einen Grenzstein oder ein andres zur Bezeichnung einer Grenze (s. d.) bestimmtes Merkmal in der Absicht, einem andern Nachteil zuzufügen, wegnimmt, vernichtet, unkenntlich macht, verrückt (Grenzverrückung) oder fälschlich setzt (G. im engern Sinne). Sie trug nach der Auffassung der ältern Rechte als Mißachtung der die Grenze schützenden Gottheit sakralen Charakter und wurde mit den schwersten Strafen belegt. Aber schon die peinliche Gerichtsordnung Karls V. (1532) sah von der peinlichen Strafe ab. Nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 274) wird die G. mit Gefängnisstrafe von einem Dag bis zu 5 Jahren bestraft, neben der auf Geldstrafe bis zu 3000 Mk. erkannt werden kann. Nach österreichischem Strafrecht liegt hier das Verbrechen des Betrugs vor (§ 199, lit. e des Strafgesetzbuches).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Grenzfälschung — Grenzfälschung,   das einem anderen nachteilige rechtswidrige Unkenntlichmachen, Verrücken, Vernichten, Wegnehmen oder Falschsetzen eines Grenzsteines oder eines anderen zur Grenzbezeichnung (auch des Wasserstandes) bestimmten Merkmales. Die… …   Universal-Lexikon

  • Grenzfälschung — Grenzfälschung, die rechtswidrige Unkenntlichmachung oder Veränderung der Grenze (Grenzverrückung), mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und event. auch Geldstrafe bedroht (Deutsches Strafgesetzb. § 274) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Fälschung — (lat. Crimen falsi, Falsum, Falsificatio), im Allgemeinen jede böswillige Entstellung der Wahrheit; im engeren Sinne diejenige criminell strafbare Täuschung, welche mittelst Nachbildung eines unechten od. Veränderung eines echten Gegenstandes… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Grenzberrückung — Grenzberrückung, s. Grenzfälschung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Grenze [1] — Grenze, das Ende einer Sache, jenseit dessen sie aufhört. Die Grenzen der Linie bilden zwei Punkte, der Fläche Linien, des Körpers Flächen. Die Grenzen des Grundeigentums (Schnede, Achte, Mark, Laag, Finis) bilden die Linien, bez. die senkrecht… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Termĭnus motus — (lat.), s. Grenzfälschung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Urkundenverbrechen — sind strafbare Handlungen an und mit Urkunden, d. h. solchen Gegenständen, die dazu bestimmt sind, durch ihren Inhalt (durch Worte oder wortvertretende Zeichen) eine rechtlich erhebliche Tatsache zu beweisen. Als wertvollstes Beweismittel genießt …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Grenzverrückung — Grenzverrückung, s. Grenzfälschung …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Urkundenverbrechen — Urkundenverbrechen, außer der Urkundenfälschung (s.d.) die Vernichtung, Beschädigung oder Unterdrückung einer fremden Urkunde (nach Deutschem Strafgesetzb. § 274 Strafe: Gefängnis bis zu 5 J.), die Grenzfälschung (s.d.), die Fälschung von… …   Kleines Konversations-Lexikon

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