Grenze [1]

Grenze [1]

Grenze, das Ende einer Sache, jenseit dessen sie aufhört. Die Grenzen der Linie bilden zwei Punkte, der Fläche Linien, des Körpers Flächen. Die Grenzen des Grundeigentums (Schnede, Achte, Mark, Laag, Finis) bilden die Linien, bez. die senkrecht durch diese gelegt gedachten Flächen, die den jemand eigentümlichen Teil der Erdoberfläche umschließen. Sie wurden früher, soweit sie nicht von Natur (Gewässer etc.) gegeben waren, durch Raine, Graben, Hecken, Zäune, Planken, gezeichnete Baume (Snedbäume, Malbäume etc.), Pfähle u. dgl. gekennzeichnet (Grenzzeichen). Gegenwärtig erfolgt diese Bezeichnung gemäßig durch Steine (Grenz-, Mark-, Mund-, Schied-, Rain-, Laagsteine), die von öffentlich angestellten Märkern (Markscheidern, Feldgeschwornen, Steinsetzern) nach gewissen Regeln, unter Anwendung geheimer, den Beteiligten nicht bekannter Kennzeichen (untergelegte Scherben und andre der Verwitterung nicht ausgesetzte Gegenstände, sogen. Kunden, Zeugen), in Zwischenräumen auf die G. gesetzt werden, so daß die Kanten oder eingehauenen Linien (Schleifen) von je zwei Steinen auseinander weisen und die dazwischen zu ziehende Linie mit der G. zusammenfällt. Die Hauptmittel zur dauernden Feststellung der Grenzen bilden aber die Beschreibung derselben in öffentlichen Urkunden (Grenzprotokollen, Grenzrezessen) und Büchern (Flurbüchern, Grundbüchern) und die Kartierung auf Grund geometrischer Aufnahmen. Wo Gewässer die G. bilden, wird diese in der Mitte angenommen. Dem öffentlichen Recht gehört die Bestrafung der Grenzfälschung (s. d.), so dann aber auch die Begrenzung der Ortsfluren, der Gerichts- und Verwaltungsbezirke und die des Staatsgebiets an. Man bedient sich hierbei, soweit natürliche Grenzen mangeln, ähnlicher Bezeichnungen wie bei Privatgrenzen. Zur Beaufsichtigung dieser Grenzzeichen dienen Flurzüge und Grenzbegehungen. Bildet ein Fluß die G., so wird als solche zuweilen, z. B. beim Rhein, der sogen. Talweg, also die Hauptströmung, angesehen. Wo die G. Gewässer durchschneidet, dienen zu ihrer Gezeichnung Tonnen und Signale, die, an Ankern befestigt, auf der Wasserfläche schwimmen. Hafen und Buchten des Meeres werden als zum Staatsgebiet gehörig angesehen; außerdem wird die G. des Souveränitätsrechts als auf Kanonenschußweite vom Uferrand aus ins Meer reichend in der Regel angenommen (vgl. Küstengewässer). Vgl. Förster, Zur Geographie der politischen G. (in den »Mitteilungen des Vereins für Erdkunde in Leipzig«, 1392). – Militärisch versteht man unter strategischer G. die Grenzgebiete eines Landes, die für das Heranziehen der Truppen an der bedrohten G. bei Ausbruch eines Krieges (strategischer Aufmarsch) wichtig sind. Zu ihrer Verteidigung dienen die Grenzfestungen (s. d.); über die Grenzwehren der Römer s. Limes.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Grenze — von 1768 zwischen Republik (Kanton Bern) und Monarchie (Vorderösterreich, VO) auf der Salhöhe (Schweiz) …   Deutsch Wikipedia

  • Grenze — Grenze: Das im 13. Jh. aus dem Westslaw. entlehnte greniz‹e› hat sich von den östlichen Kolonisationsgebieten aus allmählich über das dt. Sprachgebiet ausgebreitet und das heimische Wort 2Mark »Grenze, Grenzgebiet« (s. d.) verdrängt. Poln.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Grenze — [Basiswortschatz (Rating 1 1500)] Auch: • Begrenzung • begrenzen Bsp.: • Er hatte die Grenze überquert. • Alles hat seine Grenzen. • Bristol liegt in der Nähe der walisischen Grenze. • …   Deutsch Wörterbuch

  • Grenze — Sf std. (13. Jh.), mhd. greniz(e) Entlehnung. Entlehnt aus dem Slavischen (russ. granica, poln. granica, čech. hranice Grenzmarke, Grenzzeichen , zu russ. kslav. granĭ Ecke ). Seine Aufnahme in die Hochsprache verdankt das Wort dem Gebrauch durch …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Grenze [1] — Grenze, 1) das Äußerste von Etwas, über dem hinaus dasselbe aufhört. 2) Die Linie, wo ein Land, District, Flur od. Grundstück aufhört od. ein anderes berührt. Der Ort, auf welchem sich die G. befindet, heißt Grenzscheide (Grenzscheidung). Die G.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Grenze [2] — Grenze, ist 1) Erica vulgaris; 2) Kleine G., Andromeda polifolia …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Grenze [2] — Grenze, einer der wichtigsten Begriffe der neuern Mathematik. Der Begriff der G. tritt schon bei der Verwandlung gewisser Brüche in Dezimalbrüche auf. Will man z. B. 1/3 in einen Dezimalbruch verwandeln, so findet man, daß die Dezimalbrüche 0,3,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Grenze — ↑Limit …   Das große Fremdwörterbuch

  • Grenze — Limitation; Beschränkung; Limit; Limitierung; Begrenzung; Zaun; Umzäunung; Rand; Umfriedung; Einzäunung; Abgrenzung; Grenzlinie …   Universal-Lexikon

  • Grenze — Grẹn·ze die; , n; 1 die Grenze (zu / nach etwas) eine markierte Linie, die durch Zoll und Polizei kontrolliert wird und zwei benachbarte Länder bzw. Staaten voneinander trennt <die Grenzen befestigen, sichern, öffnen, schließen; (irgendwo)… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”