Feueralarm

Feueralarm

Feueralarm (Brandalarm), der Ausruf zu raschester Hilfeleistung bei Schadenfeuern. An den meisten Orten bildet das Läuten der Kirchenglocken noch den einzigen oder doch den größten Teil des Feueralarms. In Städten und größern Dörfern hat man eigne Läutwerke ausschließlich für F., die meist in eignen Glockenstühlen auf den Dächern von öffentlichen Gebäuden aufgehängt sind und in der Regel aus zwei Glocken oder Schallbecken mit verschiedenem Klange bestehen. Meist geschieht die Bewegung der an solche Schallbecken anschlagenden Hämmer durch ein Uhrwerk, das unmittelbar durch einen Handzug oder auf elektrischem Wege von einer Turm-, Feuer- oder Polizeiwache, bez. sonstigen Feuermeldestelle aus ausgel oft wird. Weitere Alarmarten sind: Blasen von Trompeten und Feuerhörnern, Trommelwirbel in den Straßen, bei Einzelgehöften, isoliert gelegenen Fabriken, größern Gutshöfen etc., wenn solche Dampfbetrieb haben, Dampfpfeifen und Nebelhörnern, Schallsirenen und Alarmschüsse aus Schallkanonen mit bereit gehaltenen Patronen. Solche Schallkanonen sind öfter mit Feuermeldestationen auf ziemliche Entfernung verbunden und die Schußauslösung erfolgt mittels elektrischer Leitung. Die beste Art der Alarmierung ist die mittels Telegraph und Telephon. Die erste Telegraphenanlage für Feuerlöschwesen wurde 1848 von Steinheil in München eingerichtet. 1851 schufen Siemens u. Halske eine Feuertelegraphenanlage in Berlin, und 1853 stellten sie, dem Vorbilde von Boston folgend, automatische Signalgeber auf. Bei diesen wird durch einen Handgriff (Zug an einer Schnur, Drehen einer Kurbel, Eindrücken eines Knopfes etc.) ein Uhrwerk (Feuermelder) in Bewegung gebracht, das mit dem Morseschreibapparat einer Feuerwachtstube verbunden ist. Letzterer schreibt die Nummer des Feuermelders auf einen Papierstreifen, und zugleich ertönen, um die Aufmerksamkeit der Wache zu erregen, fortgesetzte Glockenzeichen. Man hat auch in den automatischen Meldeapparaten Kontaktschlüssel angebracht, mittels deren von der Brandstätte aus an die betreffende Feuerwache telegraphiert und nötige Verstärkung an Mannschaft und Geräten herbeigerufen werden kann. Meist sind die Feuermelder unbedingt der Benutzung des Publikums überlassen und die den Apparat enthaltenden Kasten an Gebäuden aufgehängt, als eigne Säulen an den Rändern der Bürgersteige aufgestellt oder in öffentliche Gaskandelaber oder Brunnensäulen eingefügt. Mißbräuchliche Benutzungen der Apparate, wenngleich mit schweren Strafen bedroht, sind in solchen Fällen nicht ausgeschlossen. Man hängt deshalb auch die Apparate in Wachtstuben oder Portierszimmern öffentlicher Gebäude auf, wobei dann die Anzeige eines Brandes zuerst dem mit Bedienung des Apparates Beauftragten erstattet und von letzterm der Meldeapparat in Bewegung gesetzt werden muß. An Gebäuden mit Einrichtungen dieser Art sind auffällige Tafeln und für die Nacht rote Laternen angebracht. Diese Einrichtungen genügen für Städte mit kasernierten Berufsfeuerwehren, wo aber gemischtes System in Bezug auf die Feuerwehren (s. Feuerschutz) besteht, oder wo lediglich freiwillige oder Pflichtfeuerwehren vorhanden sind, bedarf es noch der persönlichen Alarmierung. Bei dieser werden in die Wohnungen der Chargierten und der Wehrleute mit stabilem Wohnsitz Alarmglockenwerke verlegt, die durch Drahtleitungen mit der Feuer-, einer Polizeiwache oder einer Turmwache verbunden sind. Man kann dann sämtliche mit solchen Alarmwerken versehene Feuerwehrmänner oder nur diejenigen ausrufen, in deren Wohnbezirken es brennt. Selbsttätige Feuermelder, die ohne Einwirkung durch Menschenhand in Tätigkeit geraten, sind für Fabriken, Lagerräume, Bibliotheken, Theater u. dgl. von großem Vorteil. Bei ihnen geraten leicht schmelzbare Stoffe (Wachs, Harz, auch gewisse Metallegierungen) bei Eintritt höherer Temperatur ins Abtropfen, wodurch ein elektrischer Kontakt herbeigeführt und ein starktönendes Klingelwerk in Tätigkeit gesetzt wird. Auch benutzt man thermometerartige Einrichtungen, bei denen die steigende Quecksilbersäule den Kontakt bewerkstelligt. – Bei Bränden in kleinern Städten, Landgemeinden, Dörfern etc. ruft man Hilfe aus Nachbarorten durch Alarmschüsse, Nebelhörner, Dampfpfeifen etc. oder durch Feuerboten (mit Fahrrad), Feuerreiter, am besten aber durch Telegraph und Fernsprecher herbei. Wo Post-, Eisenbahn- und Telegraphenstationen vorhanden sind, ist deren unentgeltliche Benutzung bei Feuers-, Wassergefahr und sonstigen größern Unfällen allgemeiner Natur zur Beirufung nachbarlicher Hilfe zugelassen. Da aber Telegraphen- und Fernsprechstationen meist nur während der Tagesstunden Depeschen empfangen oder weitergeben können, wurden fast allenthalben Unfallmeldestellen eingerichtet, bei denen an oder auf dem Hause der Telegraphenstation ein Alarmwerk mit zwei verschieden tönenden Glocken angebracht ist, das in den Stunden der Dienstruhe mit der Telegraphenleitung verbunden wird. Wird nun das Alarmwerk in Tätigkeit gesetzt, so erregt dies die allgemeine Aufmerksamkeit, und der betreffende Beamte kann zur Entgegennahme der Depesche herbeigerufen werden. Im Reichspostgebiet bestanden Ende 1900 mehr als 12,500, in Bayern 986 Unfallmeldestellen; von sämtlichen in diesen Gebieten vorhandenen Telegraphenanstalten sind z. B. 76,5 Proz. in der Lage, Unfallmeldungen zu jeder Tageszeit zur Beförderung in Empfang zu nehmen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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