- Feldpost
Feldpost, Anstalt zur Unterhaltung des Postverkehrs der im Felde stehenden Truppen unter sich und mit der Heimat. Das Bedürfnis, Feldposteinrichtungen zu schaffen, war nach Herodot und Xenophon schon im Altertum hervorgetreten, um den amtlichen Schriftwechsel und die Briefe der Könige und Heerführer zu befördern. Nach Justinus' »Philippischer Geschichte« (12. Buch) hatten während der Feldzüge Alexanders d. Gr. (330 v. Chr.) z. T. schon die Mannschaften Gelegenheit, Briefe in die Heimat zu senden. Die Anfänge des Feldpostwesens der Neuzeit finden wir in der Mitte des 17. Jahrh. in den französischen, am Oberrhein kämpfenden Heeren. Hier wurden an bestimmten Tagen von den Soldaten Briefe angenommen und durch Vermittelung benachbarter französischer Postämter weitergesandt. Das erste preußische Feldpostamt wurde 1716 im vorpommerschen Krieg errichtet. Friedrich d. Gr. legte den Grund zu den Feldposteinrichtungen in ihrer heutigen Gestalt. 1813 hatte jedes preußische Korps ein Feldpostamt und Feldexpeditionen für jede Brigade (der heutigen Division entsprechend). Die Beförderung eines Briefes von Paris bis Berlin dauerte zwölf Tage. Im deutsch-französischen Kriege 1870/71 hat die deutsche F. die ihr gestellte Aufgabe glänzend gelöst. Bis auf die Schlachtfelder dehnte sie ihre Wirksamkeit aus, wo ihre fliegenden Bureaus Briefe einsammelten und für Verwundete Postkarten schrieben. In Tätigkeit waren: ein Feldoberpostamt, 5 Armeepostämter, 15 Feldpostämter für die einzelnen Armeekorps, ferner je eine Feldexpedition für jede Infanterie-, Kavalleriedivision und für die Korpsartillerie sowie 5 Etappenpostdirektionen. Die Gesamtzahl der Postanstalten auf dem Kriegstheater betrug 411 mit 2140 Beamten und Unterbeamten, die insgesamt rund 96 Mill. Postsendungen (Briefe, Postkarten, Zeitungen und Pakete) einschließlich 2,5 Mill. Geldsendungen mit 180 Mill. Mk. bearbeitet haben. Die Gesamtkosten für die F. betrugen 4,5 Mill. Mk. Dem 1900 nach Ostasien entsandten deutschen Expeditionskorps war unter Leitung eines Armeepostdirektors eine Feldexpedition beigegeben, deren aus 50 Köpfen bestehendes Personal den klimatischen Verhältnissen entsprechend (Moskitonetze, Tropenanzüge etc.) ausgerüstet war. Während der Überfahrt besorgten Marineschiffsposten den Postverkehr der Truppen, in China stützten sich die Verbindungen der Feldexpedition auf die daselbst eingerichteten deutschen Postanstalten. Briefe, Postkarten, Zeitungen, Geldbriefe, Postanweisungen sowie Pakete wurden teils portofrei, teils zu ermäßigten Sätzen durch die Sammelstellen in Berlin (Marinepostbureau) und in Bremen (nur für Pakete) befördert. An die Truppen in China wurden 2825 Postanweisungen mit 64,507 Mk. befördert, die durch die Truppenkassen nach den Überweisungslisten des Berliner Marinepostbureaus ausgezahlt wurden; von den Truppen wurden 36,089 Postanweisungen mit 6,773,639 Mk. nach Deutschland abgesandt. Außer den deutschen genossen auch die französischen und russischen Feldpostsendungen innerhalb bestimmter Grenzen Portofreiheit, während die englische und italienische F. keine Portofreiheiten gewährte. Für den südafrikanischen Feldzug 1899/1902 war ein englisches Feldpostkorps von 400 Mann mobil gemacht. Die englischen Feldpostbeamten trugen Militäruniform und nahmen am Kampfe teil, eine Einrichtung, die sich in Ägypten und in frühern Kolonialkriegen, nicht aber in Südafrika bewährt hat, wozu allerdings auch die erhebliche Ausdehnung des Operationsfeldes und die häufige Störung der Verbindungslinien zwischen den Leitpunkten (Advance Depot) und den Feldpostämtern (Field Post Offices) beigetragen haben.
Der Organisation der deutschen F. dient keine Friedensformation zur Unterlage. Die Ausrüstung der F. und die Bereithaltung des Personals werden jedoch im Frieden derart vorbereitet, daß die im Krieg erforderlichen Formationen nach ausgesprochener Mobilmachung in kürzester Frist gebildet werden können; 1870 war die F. am 10. Mobilmachungstage marschbereit. Die Feldpostbehörden gehören zu den Behörden des Etappenwesens, das in seiner Gesamtheit dem Generalinspekteur des Etappen- und Eisenbahnwesens unterstellt ist. Für die Leitung des gesamten Feldpostwesens ist der Feldoberpostmeister verantwortlich, der zum Großen Hauptquartier gehört und nach Maßgabe der Kriegsetappenordnung vom 14. Mai 1902 den Anordnungen des Generalinspekteurs Folge zu leisten hat. Jeder Etappeninspektion, die für den Bereich jeder Armee oder jeder selbständig auftretenden Armeeabteilung gebildet wird, ist ein Armeepostdirektor sowie ein Post-Pferde-und -Wagendepot zugeteilt. Der Feldoberpostmeister ist den Armeepostdirektoren und diese sind den Feldpostanstalten (Feldpostämtern, Feldpostexpeditionen und Feldpoststationen früher Feldpostrelais) vorgesetzt. Die mobilen Feldpostanstalten stehen in allen technischen Beziehungen unter dem Reichspostamt, in ihrer Eigenschaft als Militärbehörden sind sie den Truppenbefehlshabern untergeordnet. Sie marschieren bei dem Stab ihrer Division etc. mit und haben den Postverkehr für die ihnen zugewiesenen Truppenteile und Militärbehörden wahrzunehmen. Zur Herstellung der Postverbindungen werden in erster Linie die Transportmittel der F. verwendet. Die an geeigneten Punkten der Etappenstraßen errichteten Feldpoststationen bilden Zwischenstationen der Feldpostkurse und besorgen zugleich den Postdienst für die am Orte befindlichen Truppenkommandos, Lazarette etc. Die in der Heimat für die Armee ausgelieferten Feldpostsendungen werden Postsammelstellen (früher Depots) zugeführt. Diese sondern die Sendungen nach Truppenteilen und Feldpostanstalten, wobei sie sich der »Feldpostübersichten« bedienen. Es sind dies Zusammenstellungen aller Stäbe, Regimenter, Abteilungen, Kolonnen und Verwaltungsstellen mit Angabe der zugehörigen Feldpostanstalten. Die Feldpostübersichten werden nach Bedarf aufgestellt und nur den Sammelstellen und mobilen Feldpostanstalten übersandt; die übrigen heimatlichen Postanstalten brauchen keine Vermerke über Truppendislokationen etc. zu führen, was zur Geheimhaltung der Truppenaufstellungen notwendig ist. Die Vorschriften über die Einzeleinrichtung des Feldpostdienstes und über die Feldpostsendungen sind in der geheim gehaltenen Feldpostdienstordnung enthalten. Den Postdienst bei den Manövern regelt die Manöverpostordnung. In Frankreich haben seit 1900 mit gutem Erfolge bei den Manövern Selbstfahrer (28 km in der Stunde) mit Einrichtungen zur Bearbeitung der Postsachen, ähnlich den deutschen Feldpostrequisitenwagen, Verwendung gefunden. Vgl. Stephan, Geschichte der preußischen Post (Berl. 1859); die »Jahrbücher für die deutsche Armee und Marine«; das Generalstabswerk über den deutsch-französischen Krieg 1870/71, Heft 20.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.