Dienstprämie

Dienstprämie

Dienstprämie, seit 1891 im deutschen Heer eingeführte Zahlung von 1000 Mk. an (auch außeretatmäßige) Unteroffiziere (einschließlich Unterroßärzte, Zeugfeldwebel etc.), die nach zwölfjähriger Dienstzeit (ohne Anrechnung der Kriegsjahre) mit dem Zivilversorgungsschein ausscheiden. Die D. wird auch gezahlt, wenn der Betreffende vor Ablauf der zwölf Jahre als Offizier oder Beamter der Militärverwaltung angestellt wird, beim Übertritt zur Gendarmerie oder Schutzmannschaft sowie bei Einstellung in Invalidenhäuser. Die D. ist nicht pfändbar, sie wird auch bei Todesfall an die Empfänger der Gnadengebühren bezahlt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Dienstprämie — Dienstprämie, Prämie für Unteroffiziere, welche nach 12jähr. Dienstzeit mit dem Zivilversorgungsschein ausscheiden, beträgt im deutschen Heere 1000 M.; ähnlich in Frankreich und Österreich Ungarn …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Bundesheer (Deutsches Reich) — Stander des Deutschen Kaisers als Oberster Kriegsherr Deutsches Heer …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsches Heer (Kaiserreich) — Stander des Deutschen Kaisers als Oberster Kriegsherr Deutsches Heer …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsches Reichsheer — Stander des Deutschen Kaisers als Oberster Kriegsherr Deutsches Heer …   Deutsch Wikipedia

  • Gendarmen — (franz. Gendarmes, spr. schangdárm , oder Hommes d armes), in der Leibgarde der französischen Könige dienende Edelleute und seit 1439 die schwer gerüsteten Ritter der von Karl Vl I. neu geschaffenen Ordonnanzkompagnien. Ludwig XIV. stellte die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gnadengebühren — Gnadengebühren, Geldzuschüsse zur Gnadenlöhnung, die den Hinterbliebenen eines Unteroffiziers oder Gemeinen des deutschen Heeres zustehen. Zu den G. gehören unter andern die Dienstprämie und der Löhnungs oder Verpflegungszuschuß. Vgl.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gnadengehalt — Gnadengehalt, s. Pension. Beim Militär der etatmäßige Gehalt, der den mit Pension ausscheidenden Offizieren in dem auf die Verabschiedung folgenden Monat (Gnadenmonat), auch den Angehörigen eines gestorbenen Offiziers für den auf den Sterbemonat… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kapitulation — (neulat.), 1) Vertrag, namentlich eine in verschiedene Abschnitte (Kapitel) eingeteilte völkerrechtliche Abmachung; insbes. ein Vertrag zwischen zwei kriegführenden Korps wegen Einstellung des Kampfes. Fehlt es der Besatzung eines festen Platzes… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Unteroffizierprämie — Unteroffizierprämie, s. Dienstprämie …   Kleines Konversations-Lexikon

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