Gnadengebühren

Gnadengebühren

Gnadengebühren, Geldzuschüsse zur Gnadenlöhnung, die den Hinterbliebenen eines Unteroffiziers oder Gemeinen des deutschen Heeres zustehen. Zu den G. gehören unter andern die Dienstprämie und der Löhnungs- oder Verpflegungszuschuß. Vgl. Gnadengehalt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Dienstprämie — Dienstprämie, seit 1891 im deutschen Heer eingeführte Zahlung von 1000 Mk. an (auch außeretatmäßige) Unteroffiziere (einschließlich Unterroßärzte, Zeugfeldwebel etc.), die nach zwölfjähriger Dienstzeit (ohne Anrechnung der Kriegsjahre) mit dem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gnadengehalt — Gnadengehalt, s. Pension. Beim Militär der etatmäßige Gehalt, der den mit Pension ausscheidenden Offizieren in dem auf die Verabschiedung folgenden Monat (Gnadenmonat), auch den Angehörigen eines gestorbenen Offiziers für den auf den Sterbemonat… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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