- Gnadengebühren
Gnadengebühren, Geldzuschüsse zur Gnadenlöhnung, die den Hinterbliebenen eines Unteroffiziers oder Gemeinen des deutschen Heeres zustehen. Zu den G. gehören unter andern die Dienstprämie und der Löhnungs- oder Verpflegungszuschuß. Vgl. Gnadengehalt.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.