- Diakonissen
Diakonissen (Diakonissinnen, »Dienerinnen«), in der alten Kirche Frauen, die für ihr Geschlecht das waren, was die Diakonen (s.d.) für die ganze Gemeinde, amtlich bestellte Armen- und Krankenpflegerinnen. Eine »Diakonin« findet sich bereits Röm. 16,2; die Form »Diakonisse« ist spätern Ursprungs. Im Orient wurden die D. förmlich ordiniert, und es war ihnen der Unterricht der weiblichen Katechumenen, das Aus- u. Ankleiden der weiblichen Täuflinge, der Besuch der Kranken und Gefangenen, die Aussicht über die Frauen in der Kirche und ähnliches übertragen. Seit dem 12. Jahrh. verschwinden sie im Orient, schon seit dem 9. im Okzident, wo überhaupt die Anstellung von Frauen für den Kirchendienst förmlich verboten wurde. Mit der Reformation kamen auch die ersten Keime des biblischen Diakonissenamtes wieder zum Vorschein, wie im Stift Keppel bei Siegen noch zu Lebzeiten Melanchthons und zu Wesel seit 1575. Das erste Diakonissenhaus der Neuzeit wurde vom Pfarrer Theodor Fliedner (s.d.) 13. Okt. 1836 in Kaiserswerth a. Rh. gegründet und damit der Anstoß zur Erneuerung des Diakonissenamtes in einer den veränderten Bedürfnissen angepaßten Form gegeben. Durch diese Wiederbelebung, bald unmittelbar, bald mittelbar angeregt, entstanden nach und nach in der ganzen protestantischen Welt an 100 selbständige Diakonissenhäuser, von denen 1901: 75 mit 14,501 Schwestern auf 5211 Arbeitsfeldern in der (1864 begründeten) Kaiserswerther Generalkonferenz (Organ: »Der Armen- und Krankenfreund«) zu gemeinsamer Vertretung ihrer Interessen zusammengefaßt waren. Dieser Verband zählte 1901 in Deutschland 48 Mutterhäuser mit 11,584 Schwestern, während in den übrigen Ländern zusammen nur 2907 Schwestern mit 27 Mutterhäusern arbeiteten. Hauptarbeitsfelder sind Gemeindepflege (1901: 2239), Krankenhäuser (1122), Kleinkinderschulen (896), Siechen- und Versorgungshäuser (313), Erziehungshäuser und Schulen (245), Mägdeanstalten (114). Die jährliche Einnahme betrug 1901: 13,455,153 Mk. Die bekanntesten und größten Mutterhäuser sind außer dem Kaiserswerther diejenigen in Berlin (Elisabeth-Krankenhaus 1837, Bethanien 1847), Bern (1845), Breslau (1850), Königsberg i. Pr. (1850), Riehen bei Basel (1852), Neuendettelsau in Bayern (1854), Stuttgart (1854), Hannover (1860) und das unter v. Bodelschwinghs (s.d. 3) Leitung rasch aufgeblühte Bielefeld (1870). Die »Schwestern« werden nach einer je nach Charakter und Vorbildung längern oder kürzern Probezeit kirchlich eingesegnet (Ordination); Gelübde finden nicht statt. Die Verbindung mit der Familie bleibt frei, ebenso Besitz und Verwaltung des Privatvermögens; doch hängen die Schwestern in fast militärischer Weise vom Mutterhaus ab, das über ihre Stellung und Sendung verfügt und sie dafür in Krankheit und Alter versorgt. Wollen sie in die Ehe treten, so müssen sie aus dem Mutterhaus ausscheiden; ebenso in der Regel, wenn sie zu pflegebedürftigen Eltern auf deren Wunsch zurückkehren. – Der Höhepunkt der Entwickelung des Diakonissenwesens in der beschriebenen Form scheint überschritten. Die Häuser nehmen zwar noch jährlich zu, aber der 1894 erreichte höchste Zuwachs an Schwestern um 7,6 Proz. war 1901 auf 4 Proz. herabgesunken. Die Einrichtung, daß die Schwestern nicht direkt dem Krankenhaus oder der Gemeinde, denen sie dienen, unterstellt sind, sondern dem Mutterhause (s. oben), und die dadurch ermöglichte Willkür, die 1901 das Mutterhaus in Kraschnitz (Schlesien) fast gesprengt hätte, entfremdet ihnen oft nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch viele Schwestern, besonders der gebildeten Kreise, die auf selbständiges Urteilen und Entschließen nicht verzichten mögen (vgl. »Frei zum Dienst. Eine Diakonissengeschichte«, Leipz. 1902). Um diesem Mangel der Organisation abzuhelfen und eine dem modernen Empfinden entsprechendere Form des Frauendienstes zu finden, wurde 1894 von Professor Zimmer (s.d.) der im übrigen den gleichen Zwecken dienende Evangelische Diakonieverein (Leitung in Berlin-Zehlendorf) gegründet. Hier sind die Schwestern, deren Einsegnung der Trauung als Verpflichtung zu gegenseitiger Seelsorge entspricht, nicht wider ihren und ihrer Arbeitgeber Willen versetzbar. Vgl. Schäfer, Die weibliche Diakonie (2. Aufl., Hamb. 1887–93, 3 Bde.); Wacker, Der Diakonissenberuf (Bd. 1 in 3. Aufl., Gütersl. 1899; Bd. 2, das. 1902); Disselhoff, Das D.-Mutterhaus zu Kaiserswerth und seine Töchterhäuser (n. Ausg., Kaisersw. 1903).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.