Deutscher König

Deutscher König

Deutscher König (Rex Germaniae oder Rex Germanorum) wird seit dem 11. Jahrh. bisweilen als Titel der deutschen Herrscher gebraucht. Noch nach dem Erlöschen der Karolinger und der Begründung des Deutschen Reiches durch Heinrich I. (919–936), den ersten wirklichen deutschen König, nannten sich die Könige von Deutschland »Könige der Franken« oder schlechtweg »Könige«. Seitdem sich Otto I. 962, wie einst Karl d. Gr., in Rom zum römischen Kaiser (s. Kaiser) hatte krönen lassen, besaßen seine Nachfolger auf dem deutschen Thron ein gewisses Anrecht auf den römischen Kaisertitel: nach der Krönung wurde immer der Titel »Römischer Kaiser« gebraucht; vorher war der Titel »Römischer König« (Rex Romanorum) üblich. Diesen führten auch die Söhne von Kaisern, wenn sie bei deren Lebzeiten zu Nachfolgern gewählt und gekrönt worden waren. Der letzte in Rom zum Kaiser gekrönte deutsche Herrscher war Karl V.; seit Ferdinand I. führte der deutsche König als solcher den Titel »Erwählter römischer Kaiser«. Die deutschen Könige wurden gewählt, seit dem 13. Jahrh. von einer beschränkten Zahl Fürsten (s. Kurfürsten) und zwar in Frankfurt a. M. Die Krönung erfolgte in Aachen zuerst durch den Erzbischof von Mainz, seit dem 11. Jahrh. durch den von Köln. Eine feste Residenz hatten die deutschen Könige nicht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Deutscher König — Mit dem Begriff römisch deutscher König werden in der neueren historischen Fachliteratur die Herrscher des Heiligen Römischen Reiches für die Zeit zwischen ihrer Wahl zum König und ihrer Krönung zum Kaiser bezeichnet. Ihr eigentlicher Titel… …   Deutsch Wikipedia

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  • König Heinrich VII. — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Kaiser aus dem Hause der Luxemburger. Zum römisch deutschen König Heinrich (VII.) aus dem Hause der Staufer siehe Heinrich (VII.) (HRR). Heinrich VII. (* 1278/79 in Valenciennes;[1] † 24. August 1313 in… …   Deutsch Wikipedia

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