- Deï gratia
Deï gratia (lat., »von Gottes Gnaden«), Formel, welche die regierenden Herren ihren Titeln vorsetzen. Sie war anfangs bloß ein demütiges Bekenntnis der Abhängigkeit von Gott. So fügten sie zuerst die Bischöfe auf dem Konzil zu Ephesos bei der Verurteilung des Nestorius 431, später auch Äbte und Äbtissinnen, ja sogar Mönche und Kapläne ihren Titeln in Briefen und Urkunden bei. Bei den Päpsten kommt sie in Zusammenstellung mit dem Prädikat servus servorum, auch mit dem Zusatz Dei et ecclesiae gratia vor. Seit Mitte des 13. Jahrh. schrieb sich die hohe Geistlichkeit »Von Gottes und des apostolischen Stuhles Gnaden« (»Dei et apostolicae sedis gratia«). So oder ähnlich schreiben sich die Bischöfe noch jetzt. Von der Geistlichkeit nahm Pippin der Kleine die Formel D. g. an. Von ihm ging sie auf die fränkischen Könige, deutschen Kaiser und alle christlichen Herrscher über. Man legt der Formel wohl die Bedeutung bei, daß sie den unmittelbar göttlichen Ursprung der königlichen Gewalt (Königtum von Gottes Gnaden), im Gegensatze zum Ursprung aus dem Willen des Volkes, ausdrücken soll, eine Auslegung, die bei der Verbindung »von Gottes Gnaden und durch den Willen der Nation« (Napoleon III., Italien) ausgeschlossen ist. Vgl. Daniel, Die Kurialienformel Von Gottes Gnaden (Berl. 1903).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.