Clausula rebus sie stantĭbus

Clausula rebus sie stantĭbus

Clausula rebus sie stantĭbus (lat.), die Bedingung, daß der Vertrag nur insofern zum Vollzug kommen oder das vertragsmäßige Rechtsverhältnis nur insofern fortdauern soll, als die Umstände die gleichen bleiben. Dieser Vorbehalt muß ausdrücklich vereinbart sein und gilt nicht etwa als stillschweigend vorausgesetzt. Das Bürgerliche Gesetzbuch hat in § 321 insofern das stillschweigende Vorhandensein der C. anerkannt, als es bestimmt, daß der Schuldner trotz aes Versprechens der Vorleistung auf Erfüllung Zug um Zug bestehen kann, falls nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Gegners eingetreten ist. Ebenso kann nach § 610 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Darlehnsversprechen beim Eintritt wesentlicher Vermögensverschlechterung des Darlehnsempfängers widerrufen werden. Ähnliches gilt beim Dienstvertrag (§ 626), bei der Leihe (§ 605, Ziff. 1) und bei der Gesellschaft (§ 723). Im Völkerrecht gilt nach richtiger Ansicht diese Klausel nur bei wesentlicher Veränderung der stillschweigend oder ausdrücklich einem Vertrage zu Grunde gelegten Rechts lage, nicht aber bei Änderung der Sach lage. Vgl. Fritze, C. im »Archiv für bürgerliches Recht«, Bd. 17, S. 46ff. (Berl. 1899); Bismarck, Gedanken und Erinnerungen, Bd. 2, S. 258 (Stuttg. 1898).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Clausula rebus sic stantibus — Clausula rebus sịc stạntibus   [lateinisch »Klausel der gleich bleibenden Umstände«],    1) Völkerrecht: Die Clausula rebus sic stantibus ist Auflösungsgrund für einen Vertrag, dessen »Geschäftsgrundlage« (die bei Vertragsabschluss als… …   Universal-Lexikon

  • Clausula rebus sic stantibus — Die clausula rebus sic stantibus (dt. etwa: Bestimmung der gleich bleibenden Umstände) ist ein ursprünglich aus dem römischen Recht stammender allgemeiner Grundsatz. Inhaltsverzeichnis 1 Die clausula im römischen Recht und im Privatrecht der… …   Deutsch Wikipedia

  • Rēbus sic stantĭbus — (lat.), bei so bewandten Umständen; vgl. Clausula rebus sie stantibus …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Veränderte Umstände — (veränderte Sachlage), s. Klausel (Clausula rebus sie stantibus) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Latein im Recht — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken Römischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Donauversinkungsfall — Der Donauversinkungsfall ist ein 1927 vor dem Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich ausgetragener Rechtsstreit zwischen den Ländern Württemberg und Preußen einerseits und dem Land Baden andererseits um die quantitative Beeinträchtigung des… …   Deutsch Wikipedia

  • De lege ferenda — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken …   Deutsch Wikipedia

  • Ex aequo et bono — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken …   Deutsch Wikipedia

  • Liste lateinischer Rechtsbegriffe — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtslatein — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”