Adelsprädikat

Adelsprädikat

Adelsprädikat. Die Präposition »von« vor dem Familiennamen bezeichnet ursprünglich lediglich den Wohnsitz, die Herrschaft oder die Gerichtsbarkeit, wie Herzog von Sachsen, Graf von Stolberg. Bei den Bewohnern der mehr bevölkerten Städte hatte der Wohnort nichts persönlich Kennzeichnendes, außer bei Familien, die, aus andern Städten übergesiedelt, sich nach ihrem alten Wohnort schrieben. Personen, die den rittermäßigen Adel erwarben, schrieben sich nur dann von einem wirklich vorhandenen Orte, wenn sie mit ihm belehnt wurden, was nach 1400 nur noch selten vorkam. Seit dem 16. Jahrh. wurde den Neugeadelten, wenn sie die entsprechende Taxe bezahlten, ein fingierter Ortsname als Prädikat verliehen. Erst um 1630 wurde es üblich, den Neugeadelten einfach ein »von« vor den Familiennamen zu setzen, was in der Folge auch ältere adlige Familien taten, die sich nicht von einem Orte schrieben. Wo dies unterblieb, entstand mit der Zeit der Irrtum, daß die betreffende Familie den Adel abgelegt hätte. Einige Ausnahmen bestehen noch heute, so die Knigge und Pflugk, die das A. nicht angenommen haben. Die fingierten Ortsnamen sind in Österreich stark im Schwange geblieben. An den Uferbezirken der Nordsee gibt es auch zahlreiche bürgerliche Familien, die ihrem Namen die Präposition »von«, in Holland »van«, vorsetzen, ohne als adlig gelten zu wollen; auch das »de« ist in Holland nicht das A., sondern der Artikel (z. B. de Dobbeler, »der Spieler«). Vielmehr ist dort das A. »Jonkheer«. Die unbefugte Annahme eines Adelsprädikats zieht nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 360, Nr. 8) Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Hast bis zu 6 Wochen nach sich.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Adelsprädikat — Adelsprädikat, die Präposition »von« vor dem Familiennamen, ursprünglich nur als Bezeichnung des Wohnsitzes oder der Herrschaft vor Ortsnamen, seit dem 17. Jahrh. bei Erhebungen in den Adelsstand auch einfach dem Familiennamen vorgesetzt. Weitere …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Adelsprädikat — Ein Adelsprädikat ist ein Namenszusatz, der einen Adeligen als solchen auszeichnet. Inhaltsverzeichnis 1 Von und zu 2 Namenszusatz 2.1 Deutschland 2.2 Dänemark …   Deutsch Wikipedia

  • Adelsprädikat — Adels|prä|di|kat 〈n. 11〉 Bezeichnung, aus der die Zugehörigkeit zum Adel hervorgeht, z. B. Baron, Graf, die Präp. „von“ * * * Adels|prä|di|kat, das: dem ↑ Adel (1 a) zukommende Rangbezeichnung. * * * Adelsprädikat,   die in den einzelnen Staaten… …   Universal-Lexikon

  • Adelsprädikat — A̲·dels·prä·di·kat das; ein Teil des Namens von adligen Personen: ,,von ist das häufigste Adelsprädikat …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Adelsprädikat — Adels|prä|di|kat …   Die deutsche Rechtschreibung

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  • Seine Durchlaucht — (S.D.) (mhd. Partizip von durchliuhten („durchleuchten“), vgl. erlaucht) ist ein Adelsprädikat, welches den standesherrlichen Familien durch den Kaiser verliehen wurde. Berechtigt, dieses Adelsprädikat zu erhalten, waren alle ehemals bis 1806… …   Deutsch Wikipedia

  • Seine Königliche Hoheit — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung …   Deutsch Wikipedia

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  • Adelige — Der Adel (lat.: nobilitas, althochdeutsch: Abstammung, Geschlecht) ist eine in den meisten Ländern Europas untergegangene privilegierte Gesellschaftsschicht. In feudalen Ständeordnungen war sie die herrschende soziale Schicht (Stand), gegründet… …   Deutsch Wikipedia

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