- Ärztliche Vereine
Ärztliche Vereine dienen namentlich wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen und Standesinteressen. Die Grundlage des frei organisierten ärztlichen Vereinswesens bildet der 1873 in Leipzig gegründete Ärztevereinsbund, der zur Zeit aus 279 ärztlichen Vereinen mit über 15,000 Mitgliedern besteht, einen 21köpfigen Geschäftsausschuß besitzt, das »Ärztliche Vereinsblatt« für Deutschland herausgibt und alljährlich einen Ärztetag veranstaltet. Ein vom Ärztevereinsbund errichtetes Syndikat mit dem Sitz in Berlin soll bei Schaffung neuer Gesetze die Wünsche und Bestrebungen der Ärzte zum Ausdruck bringen. Während dieser Verein alle oben bezeichneten Interessen zu fördern bestimmt ist, hat sich unter dem Druck der verschlechterten Existenzbedingungen der Ärzte neben ihm ein Wirtschaftlicher Verband organisiert, der sich mit großem Eifer der materiellen ärztlichen Standesinteressen annimmt. Ärztliche Unterstützungskassen bestehen zur Zeit 82 in Deutschland, die größte ist die Zentralhilfskasse für die Ärzte Deutschlands, in die jeder gesunde, noch nicht 50jährige deutsche Arzt für 10 Mk. eintreten kann, und aus der er eintretenden Falls eine Invaliden- oder Altersrente von 500–1500 Mk. erhält. Vgl. Rapmund u. Dietrich, Ärztliche Rechts- und Gesetzeskunde (Leipz. 1899); Graf, Das ärztliche Vereinswesen (das. 1890); Berger, Geschichte des ärztlichen Vereinswesens in Deutschland (Frankf. 1896).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.