Zwang

Zwang

Zwang (Vis ac metus), die Bestimmung zu einem Tun oder Unterlassen gegen den Willen des Handelnden. Dies ist entweder so möglich, daß die Handlung unmittelbar durch das physische Übergewicht eines andern erzwungen (physischer Z., vis absoluta), oder so, daß durch ein wirklich zugefügtes oder angedrohtes Übel auf den Willen des Handelnden eingewirkt wird, so daß er sich, um dem Übel zu entgehen, zur Vornahme der Handlung entschließt (psychischer Z., vis compulsiva). Ein erzwungenes Rechtsgeschäft ist nicht ohne weiteres nichtig, kann aber wegen des Zwanges von dem dazu Gezwungenen angefochten werden, auch kann er Schadenersatz fordern (Bürgerliches Gesetzbuch, § 123). Wer den Erblasser durch Z. an der Errichtung oder Aufhebung einer Verfügung von Todes wegen hindert, geht seines Erbrechtes verlustig, er wird erbunwürdig (Bürgerliches Gesetzbuch, § 2339). Der Z. wird an demjenigen, der sich eines solchen schuldig machte, als Nötigung (s. d.) bestraft, wofern die Tat nicht in ein schwereres Verbrechen, wie Raub, Erpressung oder Notzucht, übergeht. Auf der andern Seite schließt der Umstand, daß jemand durch unwiderstehliche Gewalt oder durch eine Drohung, die mit einer gegenwärtigen, auf andre Weise nicht abwendbaren Gefahr für Leib und Leben seiner selbst oder eines Angehörigen verbunden war, zu einer an und für sich strafbaren Handlung genötigt wurde, die Strafbarkeit der Handlung aus. Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 52, und Österreichisches Strafgesetzbuch, § 2, lit. g.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Zwang — Zwang, 1) der Zustand, in welchem ein Theil des Körpers heftig zusammengezogen wird, vgl. Harn , Huf , Stuhlzwang; 2) das ängstliche Streben sich nach angenommenen od. eingeführten Regeln zu richten, welches sich bes. in dem gesellschaftlichen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zwang — 1) erlaubte Anwendung der Staatsgewalt; 2) unerlaubte Anwendung derselben, so viel wie Amtsmißbrauch; 3) private Nöthigung, die das Rechtsgeschäft ungiltig macht und bestraft wird …   Herders Conversations-Lexikon

  • -zwang — der; im Subst, begrenzt produktiv; verwendet, um auszudrücken, dass etwas durch ein Gesetz, eine Bestimmung o.Ä. vorgeschrieben ist; Frackzwang, Uniformzwang; Impfzwang, Meldezwang, Umtauschzwang, Visumzwang …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Zwang — 1. ↑Ananke, ↑Pression, ↑Terror, 2. Anankasmus …   Das große Fremdwörterbuch

  • Zwang — Sm std. (10. Jh.), mhd. twanc, ahd. geduang, mndd. dwank Stammwort. Abstraktum zu zwingen. Die alte Verwendung als Beschwerden, Verstopfung u.ä. (vgl. etwa Harnzwang) ist auf die verbale Bedeutung zusammendrücken, bedrängen zurückzuführen. Verb:… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Zwang — Zwang: Das Substantiv mhd. zwanc, dwanc, twanc, ahd. thwanga (Plural) ist eine Bildung zu dem unter ↑ zwingen behandelten Verb und bedeutet demnach eigentlich »das Zusammenpressen, das Drücken« …   Das Herkunftswörterbuch

  • Zwang — Order; Diktat; Befehl; Anweisung; Weisung (fachsprachlich); Muss; Bedingung; Erforderlichkeit; Auflage * * * Zwang [ts̮vaŋ], der; [e]s, Zwänge [ ts̮vɛŋə] …   Universal-Lexikon

  • Zwang — 1. Die andern thun gross zwang vnnd noth, die trifft zuletzt ein böser Todt. – Lehmann, 936, 22. »Der Lucifer, jhr Rottgesell, hold sie endlich doch zur Höll.« 2. Kein Zwang wehret lang. – Schottel, 1132a. 3. Mässigen Zwangs bedürffen die… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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