Vollstreckbare Urkunden

Vollstreckbare Urkunden

Vollstreckbare Urkunden (auch Exekutorische Urkunden) nennt man diejenigen, auf Grund deren ohne weiteres (ohne gerichtliche Verfügung) die Zwangsvollstreckung erfolgen darf. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 794) findet die Zwangsvollstreckung statt aus vor dem Amtsgericht gemäß § 510 abgeschlossenen Vergleichen, ferner aus Urkunden, die von einem deutschen Gericht oder einem deutschen Notar amtlich aufgenommen worden sind, sofern sich der Schuldner in der Urkunde der Zwangsvollstreckung unterworfen hat und diese über einen Anspruch errichtet ist, der die Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder die Leistung einer bestimmten Quantität andrer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere zum Gegenstand hat. Ebenso verhält es sich nach der österreichischen Exekutionsordnung, § 1, Ziff. 17. Vgl. Zwangsvollstreckung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • vollstreckbare Ausfertigung — vollstreckbare Ausfertigung,   die mit der Vollstreckungsklausel versehene Ausfertigung eines Vollstreckungstitels; sie ermöglicht die Zwangsvollstreckung und wird vom Gericht (Rechtspfleger, Urkundsbeamten der Geschäftsstelle) oder (bei… …   Universal-Lexikon

  • Vollstreckbare Ausfertigung — Ausfertigung eines Urteils oder auch anderer Vollstreckungstitel nach § 794 ZPO, auf das eine Vollstreckungsklausel gesetzt worden ist. Sie ist eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung aus dem betreffenden Titel (§ 724 Zivilprozessordnung… …   Deutsch Wikipedia

  • Exekutorische Urkunden — Exekutorische Urkunden, s. Vollstreckbare Urkunden und Zwangsvollstreckung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • notarielle Urkunden — notariẹlle Urkunden,   Schriftstücke, deren Inhalt zur Erfüllung eines gesetzlichen Formerfordernisses (Formvorschriften) oder zu Beweiszwecken durch einen Notar als vor ihm erklärt beurkundet wird. Der Beurkundungsakt muss bestimmte… …   Universal-Lexikon

  • Zwangsvollstreckung — Zwangsvollstreckung, Hilfsvollstreckung, Exekution, im Prozeß die unter Autorität und durch Organe des Staates erfolgende zwangsweise Verwirklichung des Rechtsspruchs. Die Z. erfordert allemal einen Vollstreckungstitel (Schuldtitel). Den… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Vollstreckungstitel (Deutschland) — Ein Vollstreckungstitel ist in der Bundesrepublik Deutschland eine rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung (z. B. Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung (z. B. beleidigende Äußerungen), sein Vorliegen ist eine der… …   Deutsch Wikipedia

  • Treuunternehmen — Bei einem Treuunternehmen nach dem liechtensteinischen Gesetz über Treuunternehmen (TrUG) handelt es sich um ein auf Grund der Treusatzung von einem oder mehreren Treuhändern (als treuhänderischen Inhabern) unter eigenem Namen oder eigener Firma… …   Deutsch Wikipedia

  • Acte — (franz., spr. ackt), im franz. Rechtswesen Bezeichnung jeder Art von Urkunde, die als Beweismittel für irgend eine Tatsache, namentlich eine Willenserklärung, dienen soll. Man unterscheidet: Actes sous seing privé (Privaturkunden), die der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vollstreckungstitel — heißen im Zivilprozeß diejenigen Urteile oder Urkunden, auf Grund deren die Zwangsvollstreckung (s. d.) stattfinden darf. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 704 u. 794) gehören hierher: rechtskräftige oder für vorläufig vollstreckbar… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Betreibung — Die Betreibung ist die schweizerische Form der Zwangsvollstreckung, um Geldforderungen einzutreiben. Betreibungen werden durch die Betreibungsämter durchgeführt.[1] Inhaltsverzeichnis 1 Grundlage und Organisation 2 Wirtschaftliche Bedeutung …   Deutsch Wikipedia

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