Exekutionsordnung

Exekutionsordnung

Exekutionsordnung, der Inbegriff derjenigen rechtlichen Grundsätze, die für das Verfahren bei Vollziehung der Erkenntnisse oder Verfügungen richterlicher oder administrativer Behörden gelten; s. Zwangsvollstreckung. Auch die Staatsgrundgesetze zusammengesetzter Staaten oder Staatenbündnisse enthalten Exekutionsordnungen, in denen die Vorschriften über die Anwendung von Zwangsmaßregeln gegen renitente Bundesglieder enthalten sind. In letzterer Beziehung ist namentlich die E. des vormaligen Deutschen Bundes vom 3. Aug. 1820 zu erwähnen. In Österreich ist E. Bezeichnung für das österreichische Gesetz vom 27. Mai 1896 über das Exekutions- und Sicherungsverfahren.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Exekutionsordnung — (abgekürzt EO) ist in Österreich der Name des Gesetzes, das das Exekutionsverfahren regelt. Das Exekutionsverfahren ist wie das Insolvenzverfahren Teil des Zwangsvollstreckungsverfahrens im Zivilverfahrensrecht. Basisdaten Titel:… …   Deutsch Wikipedia

  • Exekutionsordnung — Exekutionsordnung,   Abkürzung EO, Kurzbezeichnung für das österreichische »Gesetz vom 27. 5. 1896 über das Exekutions und Sicherungsverfahren«, das, vergleichbar dem 8. Buch der deutschen ZPO, das Verfahren der Zwangsvollstreckung regelt …   Universal-Lexikon

  • Liste der Territorien des Schwäbischen Reichskreises — Der Schwäbische Reichskreis bestand vom 16. Jahrhundert[1] bis zum Ende des Alten Reiches und setzte sich aus einer Vielzahl von Territorien unterschiedlichen Charakters zusammen. Mit rund hundert Kreisständen war er der vielherrigste Kreis im… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsöffnung — Inhaltsverzeichnis 1 Schweiz 2 Rezeption in Liechtenstein 2.1 Übersicht 2.2 Rechtswirkung des Rechtsöffnungsverfahrens in Liechtenstein …   Deutsch Wikipedia

  • Beitreibung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia

  • Vollstreckungsmaßnahme — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia

  • Zwangsvollstreckung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia

  • Zwangsvollstreckung — (Exekution, Hilfsvollstreckung), die amtliche zwangsweise Ausführung eines Richterspruches oder einer sonstigen obrigkeitlichen Verfügung. Diese kommt in Ansehung von Richtersprüchen sowohl im Zivilprozeß als im Strafverfahren in Betracht. Aber… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Lohnpfändung — Lohn|pfän|dung, die: Pfändung eines Teils des Lohns zugunsten eines Gläubigers, einer Gläubigerin. * * * Lohnpfändung,   im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Pfändung (und Verwertung) noch nicht ausgezahlter Forderungen auf Arbeitseinkommen… …   Universal-Lexikon

  • Außerstreitverfahren — Zivilverfahren   Erkenntnisverfahren   Zivilprozess (streitiges Verfahren) Außerstreitverfahren (Verfahren außer Streitsachen) Vollstreckungsverfahren   Exekutionsverfahren Insolvenzverfahren Das Ziv …   Deutsch Wikipedia

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