Strafaufhebungsgründe — Straf|aufhebungsgründe, in der Person eines Straftäters liegende Umstände, die dessen Straflosigkeit bewirken, obwohl der Straftatbestand erfüllt und Rechtswidrigkeit und Schuld gegeben sind. Strafaufhebungsgründe sind solche Umstände, die nach … Universal-Lexikon
Tätige Reue — Die tätige Reue ist ein Strafaufhebungs oder Strafmilderungsgrund im deutschen Strafrecht. Grundsätzlich setzt die tätige Reue voraus, dass der Täter nach Beginn seiner Tathandlung wieder Abstand von seiner Tat nehmen will. Versucht der Täter den … Deutsch Wikipedia
Geschworengericht — (franz. Jury [spr. Schüri] u. engl. [spr. Dschüri], Schwurgericht). I. Das Wesen des G s besteht darin, daß nach dieser Einrichtung Geschworene (franz. Jurés, engl. Jurymen, s. unt. III.), die nicht vom Staate angestellt, sondern aus der Mitte… … Pierer's Universal-Lexikon
Strafausschließungsgründe — Strafausschließungsgründe, Umstände, durch die der Begriff einer strafbaren Handlung und mithin die Entstehung des staatlichen Strafanspruchs ausgeschlossen wird. So sind, da ein Verbrechen nur von einem Zurechnungsfähigen begangen werden kann,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Strafrecht — (Kriminalrecht, früher auch »peinliches Recht«, lat. Jus poenale, franz. Droit criminel. engl. Criminal Law, ital. Diritto criminale) hat, wie der Begriff des Rechtes überhaupt, eine subjektive und eine objektive Bedeutung. Im subjektiven Sinne… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Straftilgungsgründe — Straftilgungsgründe, soviel wie Strafaufhebungsgründe (s. d.) … Meyers Großes Konversations-Lexikon