- Banditen
Banditen (ital. Banditi, »Verbannte, Geächtete«), eine Gattung von Räubern und Mördern, die besonders aus der Tötung ihnen bezeichneter Personen ein Gewerbe machen. Die B. sind vielleicht von den syrischen Assassinen abzuleiten, mit denen die Kreuzfahrer in Berührung gekommen waren, und fanden namentlich in Italien eine bleibende Stätte. Sie bildeten zunftmäßige Vereinigungen mit Gesetzen und Ordnungen und galten, wo die Staatsgewalt schwach war, bisweilen als eine Art Polizei. Sie schlossen dann mit großen Grundeigentümern förmliche Verträge, nahmen wohl auch von Fremden und Einheimischen Schutzgelder und gaben dafür Geleitsbriefe. Ende des 16. Jahrh. wurden sie durch Papst Sixtus V. unterdrückt, griffen aber bald wieder um sich. Ein euphemistischer Name für B., wie für gedungene Mörder überhaupt, ist Bravi (»Tapfere«). Auch für politische Zwecke, besonders im Dienste der Reaktion, wurden sie verwendet. Die Herstellung größerer Ordnung hat in Italien zwar das Banditenwesen zurückgedrängt, aber noch immer nicht ganz zu unterdrücken vermocht. Vgl. Camorra, Mafia, Briganten.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.