Privatbeamtenverein, Deutscher

Privatbeamtenverein, Deutscher

Privatbeamtenverein, Deutscher, ein 1881 in Magdeburg gegründeter Verein, dem 1886 die Korporationsrechte verliehen wurden. Insbesondere wirkte der Verein durch Gründung gesonderter Kranken-, Pensions-, Begräbnis- und Witwenkassen-Einrichtungen, die als große Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit dem kaiserlichen Aufsichtsamt für Privatversicherung unterstellt sind. Daneben verwaltet der Verein die Kaiser Wilhelm-Privatbeamten-Waisenstiftung. Er zählte 1906 ca. 500 Zweigvereine und Verwaltungsstellen und ca. 22,000 Mitglieder im Reiche. Das Gesamtvermögen betrug 1906: 12 Mill. Mk. Dem Verein haben sich auch verschiedene Berufsvereine (Deutscher Bankbeamtenverein, Genossenschaftsbeamte, Apotheker, Privatschullehrer etc.) mit besondern Verträgen angeschlossen. Mit der Begründung des Vereins wurde der Begriff und die Bezeichnung »Privatbeamter« eingeführt, wonach eine Zusammenfassung der Angestellten aller Berufsarten und Berufsstellungen und der Hinweis auf einen neuen, durch die Entwickelung der wirtschaftlichen Verhältnisse ins Leben gerufenen Berufsstand bewirkt werden sollte. Organ des Vereins ist seit 1883 die »Privatbeamten-Zeitung«. Erster Direktor seit der Begründung des Vereins ist Dr. R. Sernau.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Beamtenvereine — sind auf Gegenseitigkeit und Selbsthilfe beruhende Vereinigungen von Beamten, welche die Interessen des Beamtenstandes zu fördern bezwecken. Ihre Wirksamkeit erstreckt sich im wesentlichen auf Lebens und Kapitalversicherung, auf Gewährung von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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