- Peterspfennig
Peterspfennig (Peterpenny, lat. Denarius Petri), Abgabe, die von Ina, König von Wessex, 725 n. Chr. in der Absicht eingeführt worden sein soll, davon in Rom eine Herberge für die angelsächsischen Pilger einzurichten. Diese Schola Anglorum hat jedenfalls Äthelwolf 855 wiederhergestellt und bei dieser Gelegenheit wahrscheinlich den Grund zu jener drückenden Abgabe gelegt, die anfangs einen Silberpfennig von jeder ansässigen Familie betrug. Der P. wurde auch in Dänemark und Polen seit dem 11. Jahrh., in Schweden, Norwegen, Island seit dem 12. Jahrh. gezahlt, in Preußen aber im 14. Jahrh. ebenso ver geblich wie in Frankreich im 11. Jahrh. eingefordert. Mit der Reformation erlosch der P. als Abgabe. Als Liebesgabe für den Papst ist der P. seit der Wegnahme des Kirchenstaates eine regelmäßig sowie bei besondern Anlässen statthabende, freiwillige Sammlung der Katholiken aller Länder für die Bedürfnisse des Päpstlichen Stuhls (s. d.), da der Papst den ihm vom italienischen Garantiegesetz bestimmten Gehalt nicht erhebt. Der P. betrug früher im Durchschnitt etwa 5 Mill. Lire, ist aber seit 1900–05 auf 21/2 Mill. zurückgegangen. Vgl. Spittler, Von der ehemaligen Zinsbarkeit der nordischen Reiche an den päpstlichen Stuhl (Hannov. 1797); Woker, Das Finanzwesen der Päpste (Nördl. 1878); Jensen, Der englische P. und die Lehenssteuer aus England (Heidelb. 1903).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.