- Nachlaßschulden
Nachlaßschulden, s. Nachlaßverbindlichkeiten.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Nachlaßschulden, s. Nachlaßverbindlichkeiten.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Erbschaftskauf — Erbschaftskauf, der Vertrag, durch welchen eine gesammte Erbschaft, die entweder noch zu hoffen, od. schon angefallen ist, od. auch ein aliquoter Theil einer solchen gekauft wird. Im Allgemeinen gelten die Regeln über den Kaufvertrag. Der Käufer… … Pierer's Universal-Lexikon
Beschränkte Haftung — Beschränkte Haftung, s. Handelsgesellschaft; vgl. auch Nachlaßschulden … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Miterbe — Miterbe, Personen, die nebeneinander Erben geworden sind (s. Erbe). In einem solchen Fall erwerben die einzelnen Erben nicht ein ihrer Verfügung unterliegendes Recht an den einzelnen Nachlaßgegenständen, sondern nur an dem ihrer Erbquote… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Nachlaßverbindlichkeiten — (Nachlaßschulden), die vom Erblasser herrührenden Schulden und die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten. Hierzu gehören insbes. Vermächtnisse (s. d.), Pflichtteilsrechte (s. d.), Auflagen (s. d.), Beerdigungskosten des Erblassers,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Heinrich Siber — (* 10. April 1870 in Ihleburg; † 23. Juni 1951 in Leipzig) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Wirken 3 Werke ( Auswahl ) … Deutsch Wikipedia