Nacheid

Nacheid

Nacheid (assertorischer Eid), s. Eid, S. 432.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Nacheid — Nacheid, der sich an die Aussage anschließende Eid im Gegensatz zum Voreid, der der Aussage vorausgeht …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Eid — Barack Obama bei der Ablegung des Eides zum Amtsantritt als 44. US Präsident am 20. Januar 2009 Der Eid (auch leiblicher Eid genannt) dient der persönlichen Bekräftigung einer Aussage. Er verpflichtet zur Wahrheit (z. B. in… …   Deutsch Wikipedia

  • Eid [1] — Eid (Eidschwur, Juramentum, Jusjurandum), die feierliche Wahrheitsversicherung unter Anrufung Gottes. Die Bedeutung einer derartigen Beteurung gehört zunächst dem Gebiete der Moral und dem der Religion an. Die Verpflichtung des Schwörenden zur… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eid — Gelöbnis; Ehrenwort; Verpflichtung; Erklärung; Schwur; Gelübde; Bekräftigung; Bund * * * Eid [ai̮t], der; [e]s, e: in feierlicher Form [vor Gericht] abgegebene Versicherung, dass eine Aussage der Wahrheit entspricht oder ein Versprechen gehalten… …   Universal-Lexikon

  • Lex Salisch — wird die auf die Initiative des Abgeordneten v. Salisch zurückgehende Vorlage an den deutschen Reichstag vom J. 1898 genannt, die den Voreid durch den Nacheid zu ersetzen vorschlug. Zur Annahme ist sie bis heute nicht gelangt …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eid — Eid, Eidschwur (lat. jusjurandum, sacramentum), die feierliche Beteuerung einer Aussage durch Anrufung Gottes als Zeugen der Wahrheit. Die zu bestärkende Erklärung kann sein entweder das Versprechen, etwas zu tun oder lassen zu wollen… …   Kleines Konversations-Lexikon

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