Nachbarrecht

Nachbarrecht

Nachbarrecht, Vorschriften, denen das Eigentum an Grundstücken im privatwirtschaftlichen Interesse des Nachbarn unterworfen ist. Es enthält insonderheit Bestimmungen über den Überbau, die Zufuhr, Abmarkungspflicht, Grenzanlagen, Grenzbaum, Immissionen, Fensterrecht etc.; siehe hierüber Eigentum, S. 442 s. Vgl. H. Ortloff, Das deutsche N. von 1900 an (Jena 1900); W. Müller, Deutsches Bau- und N. (2. Aufl., Berl. 1903). Auch das auf der Nachbarschaft beruhende Näherrecht heißt N. Endlich wird auch der Inbegriff der aus der Mitgliedschaft einer Dorfgemeinde fließenden Rechte, namentlich bezüglich der Allmande (s. d.), als N. bezeichnet.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Nachbarrecht — Nachbarrecht, der volle Besitz der Gemeindebürgerrechte in einem Dorfe …   Herders Conversations-Lexikon

  • Nachbarrecht — Das Nachbarrecht ist Teil des Sachenrechts. Es besteht aus allen Rechtsnormen, die das grundsätzliche Recht des Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, mit Rücksicht auf die… …   Deutsch Wikipedia

  • Nachbarrecht — Nạch|bar|recht, das <Pl. selten> (Rechtsspr.): Gesamtheit der Vorschriften, die das Verfügungsrecht des Eigentümers über sein Grundstück im Interesse benachbarter Grundstückseigentümer beschränken. Dazu: nạch|bar|recht|lich <Adj.>.… …   Universal-Lexikon

  • Nachbarrecht, das — Das Nachbarrêcht, des es, plur. die e. 1) Ein Recht, welches jemanden in Ansehung seines Nachbars und dessen Eigenthumes zuständig ist. Z.B. daß, wenn jemand sein Haus verkaufen will, der Nachbar das Näherrecht oder den Vorkauf hat. 2) Das Recht …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Nachbarrecht — Eigentumsrecht des Nachbarn, geregelt in §§ 906 ff. BGB und im Landesrecht. Neben diesem privaten N. ist das öffentliche N. (z.B. öffentliches Baurecht) zu beachten …   Lexikon der Economics

  • Nachbarrecht — Nạch|bar|recht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Überbau (Nachbarrecht) — Als Überbau bezeichnet man im deutschen Nachbarrecht ein Gebäude, das über die Grenze zum Nachbargrundstück hinaus ragt, gleichgültig, ob dies unter, auf oder über der Erde geschieht. Liegt ein Überbau gemäß § 912 Abs. 1 BGB vor, also wurde… …   Deutsch Wikipedia

  • Überfall (Nachbarrecht) — Das Überfallsrecht ist im deutschen Nachbarrecht das Recht, „Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen“ (§ 911 BGB) als Eigentum an sich zu nehmen. Das Überfallsrecht ist ein Teil des… …   Deutsch Wikipedia

  • Überhang (Nachbarrecht) — Als Überhang (Anries)[1] im Sinne des Nachbarrechts bezeichnet man Wurzeln und Zweige, die über oder in ein Nachbargrundstück hineinreichen. Das Überhangsrecht untergliedert sich in Überhangsrecht (im engeren Sinne), Überfallsrecht, Kapprecht.… …   Deutsch Wikipedia

  • Abmarkung — ⇡ Nachbarrecht …   Lexikon der Economics

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