Fensterrecht

Fensterrecht

Fensterrecht (Lichtrecht), Inbegriff der nachbarrechtlichen Vorschriften, die bei der Anlage von Fenstern und Lichtöffnungen zu beobachten sind. Das Bürgerliche Gesetzbuch hat keine besondern Bestimmungen hierüber erlassen, es gelten vielmehr die allgemeinen Vorschriften über das Eigentum (Nachbarrecht, s.d.). Man kann also in seinem Haus, um ihm Licht und Luft zuzuführen, beliebig viel Fenster anbringen, nur dürfen dieselben, falls das Gebäude auf der Grenze steht, nicht nach außen zu öffnen sein. Landesrechtliche Vorschriften, soweit solche nicht schärfer als die diesbezüglichen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind, blieben bestehen. Preußen hat jedoch in seinem Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch die Bestimmungen seines Landrechtes über das F. wesentlich eingeschränkt, Bayern in den Artikeln 62 mit 67 dasselbe eingehend geregelt. Das österreichische Bürgerliche Gesetzbuch gibt in § 488 nur Anspruch auf Licht und Luft; dienen Fenster nur der Aussicht, so muß dies besonders bewilligt sein. Auf dem gleichen Standpunkt steht der Code civil, Art. 676, 677. Vgl. Paris, Kritik der herrschenden Lehre von Licht- und Fensterrecht, in Grouchots »Beiträgen zur Erläuterung des deutschen Rechts«, Bd. 24, S. 67ff.; Henle u. Schneider, Die bayrischen Ausführungsgesetze zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Münch. 1900).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Fensterrecht — (Rechtsw.), 1) im Allgemeinen die Rechtsgrundsätze über Anlegung von Fenstern, bes. nach den Räumen der Nachbargrundstücke hin; 2) Bezeichnung für die dem einen Grundstücksbesitzer gegen den Besitzer des anliegenden, andern Grundstückszuständigen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Fensterrecht — Fensterrecht, je nach der Landessitte bald das Recht, daß der Nachbar an s. Mauer kein Fenster ausbreche, welches in den Hof des Berechtigten sähe; bald im Gegentheil das Recht, ein Fenster in eigener, zuweilen auch in fremder Mauer zu haben …   Herders Conversations-Lexikon

  • Fensterrecht, das — Das Fênsterrêcht, des es, plur. die e, die Vorrechte, welche den Fenstern in den Rechten zugestanden sind; daß man einem andern nicht das Licht verbauen darf u.s.f …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Friedensreich Hundertwasser — Hundertwasser (links) 1965 in Hannover Hu …   Deutsch Wikipedia

  • Großer Engel — Großer Engel, vom Römerberg aus gesehen, im Hintergrund der Turm des Doms, Dezember 2008 …   Deutsch Wikipedia

  • Großer und Kleiner Engel — Großer Engel, vom Römerberg aus gesehen, im Hintergrund der Turm des Doms, März 2011 …   Deutsch Wikipedia

  • Kleiner Engel — Großer Engel, vom Römerberg aus gesehen, im Hintergrund der Turm des Doms, Dezember 2008 …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentum — (Dominium), die vollkommenste, ausschließliche, rechtliche Herrschaft über eine Sache. Während alle andern dinglichen Rechte nur einzelne Befugnisse von dem Gesamtrechte des Eigentums enthalten, gewährt das E. selbst das volle Nutzungs und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Lichtgerechtigkeiten — Lichtgerechtigkeiten, soviel wie Lichtrecht, s. Fensterrecht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Lichtrecht — Lichtrecht, s. Fensterrecht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”