- Kontingentsherrlichkeit
Kontingentsherrlichkeit, s. Militärhoheit.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Kontingentsherrlichkeit, s. Militärhoheit.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Militärhoheit — (Militärgewalt, Jus armorum), die Befugnis des Staatsoberhauptes, von den Untertanen Kriegsdienste zu fordern und die zur Verteidigung des Landes und der staatlichen Interessen erforderlichen militärischen Vorkehrungen und Einrichtungen zu… … Meyers Großes Konversations-Lexikon