Martiālgesetze

Martiālgesetze

Martiālgesetze, veralteter Ausdruck für die während des Kriegszustandes zur Geltung kommenden gesetzlichen Bestimmungen. In England versteht man unter martial law (Kriegsrecht) die gesetzlichen Bestimmungen, die dann Platz greifen, wenn bei Aufruhr oder Auflauf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf die Militärgewalt übergeht, insbes. das Armeeverwaltungsgesetz (Mutiny Act) und die Aufruhrakte (Riot Act). Vgl. Belagerungszustand und Kriegszustand.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Militärgesetze — 1) Gesetze, die bes. den Soldaten, dessen Benehmen gegen Vorgesetzte, im Kriege gegen den Feind u. gegen den Bürger etc. betreffen; vgl. Kriegsartikel u. Kriegsrecht; 2) so v.w. Martialgesetze …   Pierer's Universal-Lexikon

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