Mūhlenrecht

Mūhlenrecht

Mūhlenrecht, diejenigen Rechtssatzungen, die sich auf die Anlage und den Betrieb von Mühlwerken beziehen. Durch Artikel 65 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch sind die landesrechtlichen Bestimmungen über das M. aufrechterhalten worden. Die Mühlengesetzgebung ist ein Ausfluß der Mühlenhoheit, d.h. der Befugnis des Staates, die Anlage, Veränderung und den Betrieb von Mühlen jeder Art zu überwachen und durch besondere Mühlenordnungen (z. B. preußische Mühlenordnung von 1810, österreichische von 1814, badische von 1822 etc.) zu regeln. Was insbes. die Wassermühlen anbelangt, so bestand früher in Deutschland vielfach das sogen. Mühlenregal, d.h. das ausschließliche Recht des Staates, die Wasserkräfte öffentlicher (und in manchen Staaten, z. B. in Sachsen, auch privater) Flüsse zum Mühlenbetrieb zu verwenden. Die Befugnis zur Anlage von Mühlwerken in solchen Flüssen (Mühlengerechtigkeit) konnte alsdann seitens der Privaten nur durch besondere staatliche Verleihung erworben werden, welch letztere in der Regel nur gegen eine ständige Abgabe (Mühlzins) an den Staat erteilt wurde, die in älterer Zeit meistens als Reallast auf das betreffende Mühlgrundstück gelegt ward. Der Umfang der Berechtigung des Müllers bestimmt sich im einzelnen Falle durch die Festsetzung der Breite und der Tiefe des Gewässers. Erstere erfolgt durch amtliche Normierung der Breite des Mühlendammes oder des sogen. Fachbaums, d.h. des obersten Balkens des wagerecht in den Fluß gelegten Wehres, hinter dem sich das Wasser anstaut. Die Höhe des Wasserstandes, bis zu der die Stauung geschehen darf, wird durch den senkrecht in den Fluß eingerammten Merkpfahl (Eichfahl, Sicherheitspfahl) fixiert. Die deutsche Gewerbeordnung verlangt zur Errichtung von Stauanlagen für Wassertriebwerke die Genehmigung seitens der zuständigen Verwaltungsbehörde und räumt den höhern Verwaltungsbehörden die Befugnis ein, über die Entfernung, die bei Errichtung von durch Wind bewegten Triebwerken von benachbarten fremden Grundstücken und von öffentlichen Wegen innezuhalten ist, durch Polizeiverordnungen Bestimmung zu treffen. Ebenso bedarf nach dem österreichischen Reichswassergesetz vom 30. Mai 1869, bez. nach den betreffenden Landesgesetzen die Errichtung eines Stauwerks der Einwilligung der polizeilichen Behörde. Der sogen. Mahlzwang (Mühlzwang), der früher vielfach vorkam und in dem mit dem Besitz einer Mühle verbundenen Rechte bestand, die Bewohner eines bestimmten Bezirks zu zwingen, ihre Früchte nur bei dem Berechtigten mahlen und schroten zu lassen, ist durch die Reichsgewerbeordnung beseitigt worden, soweit dies nicht bereits durch frühere Partikulargesetze geschehen war. Vgl. Deutsche Gewerbeordnung, § 7, 16–23,28; österreichisches Wassergesetz vom 30. Mai 1869, insbes. § 16 und 17, und die Literatur bei Art. »Wasserrecht«.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Mühlenrecht — zählte im Mittelalter zu den Regalien (königliche Hoheitsrechte, „Mühlenregal“). Die Mühlen wurden durch den Mühlfrieden (Mühlenfrieden) in besonderem Maße geschützt. Die Befugnis zum Bau einer Mühle war ursprünglich Teil des Gemeingebrauchs.… …   Deutsch Wikipedia

  • Mühlenregal — Mühlenrecht zählte im Mittelalter zu den Regalien (königliche Hoheitsrechte, „Mühlenregal“). Die Mühlen wurden durch den Mühlfrieden (Mühlenfrieden) in besonderem Maße geschützt. Die Befugnis zum Bau einer Mühle war ursprünglich Teil des… …   Deutsch Wikipedia

  • Bockwindmühle Marzahn — Von rund 150 Windmühlen in Berlin, die um 1860 in der Stadt und den umliegenden, noch selbständigen Dörfern existierten, gibt es an ihren ursprünglichen Standorten auf dem heutigen Stadtgebiet noch vier. Hinzu kommen ein Neubau und zwei… …   Deutsch Wikipedia

  • Bannrechte — Bannrecht (Zwangsrecht, Banngerechtigkeit), eine Gewerbegerechtigkeit, die darin besteht, die Einwohner eines Gebietes ihre Bedürfnisse ausschließlich von einem bestimmten Gewerbebetrieb befriedigen zu lassen. Die Bannrechte entstanden im… …   Deutsch Wikipedia

  • Schiffsmühle — Schiffmühle Minden Die Schiffmühle oder Schiffsmühle ist eine heute seltene Bauform der Wassermühle. Bezeugt sind Schiffmühlen bereits für das Jahr 540 n. Chr., als die Ostgoten unter der Führung des Witichis bei der Belagerung Roms die vierzehn… …   Deutsch Wikipedia

  • Windmühlen in Berlin — Von rund 150 Windmühlen in Berlin, die um 1860 in der Stadt und den umliegenden, noch selbständigen Dörfern existierten, gibt es an ihren ursprünglichen Standorten auf dem heutigen Stadtgebiet noch vier (Britzer Mühle, Jungfernmühle, Adlermühle,… …   Deutsch Wikipedia

  • Verwaltungsgeschichte Mecklenburgs — Amts und Regierungssitze der (Teil ) Großherzogtümer Mecklenburg Schwerin und Mecklenburg Strelitz (1908) Das Staatssystem Mecklenburgs bestand bis 1918 aus einem feudalen Ständesystem. Die Landesfürsten waren in Mecklenburg auf die Mitbestimmung …   Deutsch Wikipedia

  • Bannrecht — Als Bannrecht (Zwangsrecht, Banngerechtigkeit) wird eine Gewerbegerechtigkeit bezeichnet, die darin besteht, die Einwohner eines Gebietes ihre Bedürfnisse ausschließlich von einem bestimmten Gewerbebetrieb befriedigen zu lassen. Die Bannrechte… …   Deutsch Wikipedia

  • Conrad Phillipp von Romberg — Conrad Philipp von Romberg (* 1620 in Dortmund; † 1703 ebenda) war ein westfälisch märkischer Adeliger aus der Familie vom Romberg. Seinen Sitz hatte er auf Schloss Brünninghausen. Conrad Philipp wurde als alleinig erbberechtigter Sohn des Caspar …   Deutsch Wikipedia

  • Düsseldorf-Unterbach — Düsseldorf Unterbach …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”