Münzregal

Münzregal

Münzregal, das nur dem Staat zustehende Recht, Münzen zu bestimmen und prägen zu lassen (M. im weitern Sinne). Die früher vielfach vorgekommene und zu großen Mißbräuchen führende Verleihung der Ausübung dieses Regals an Dritte ist jetzt abgestellt. Gewöhnlich hat auch der Staat den Fabrikationsprozeß der Münzen ausschließlich in die Hand genommen, wie denn auch in Frankreich die früher übliche Verpachtung 1879 aufgegeben wurde. Das M. ist damit begründet, daß Metall- und Nominalgehalt des Kurantgeldes miteinander übereinstimmen müssen, daß die Prägung desselben keinen, die der Scheidemünzen nur einen beschränkten Gewinn abwerfen darf, der privaten Spekulation also keinen Reiz bieten kann und darf, sowie endlich darin, daß die Münze gesetzliches Zahlungsmittel ist. Früher hatte man dagegen oft das M. als Quelle von Einnahmen benutzt, die man durch Herabsetzung des Nennwertes behufs der Einziehung, Verrufung und heimliche Münzverschlechterungen erzielte. Schon die römischen Kaiser übten ausschließlich das Münzrecht, und es war eine vesondere Begünstigung, daß sie das Recht, goldene Münzen zu schlagen, den gotischen Königen erteilten. In Deutschland stand dies Recht den Kaisern und Königen zu, die es anfänglich durch die Körperschaften der Münzer und Hausgenossen verwalten lief;en, später auch einzelnen Stiftern, Bischöfen, Äbten, weltlichen Fürsten und Städten verliehen. Die alten Herzoge von Sachsen, Bayern und Schwaben legten es sich aber ebenfalls bei, und es wurde demzufolge als ein gesetzliches Vorrecht der Kurfürsten in der Goldenen Bulle anerkannt. Sonst aber blieb das Münzrecht kaiserliches Reservat und konnte nur durch Verleihung erlangt werden. In Deutschland unterliegt gegenwärtig das Münzwesen der Beaufsichtigung und Gesetzgebung des Reiches. Die Ausprägung erfolgt auf Kosten des Reiches für sämtliche Bundesstaaten auf den Münzstätten derjenigen Bundesstaaten, die sich hierzu bereit erklären. Die Gold und größern Silbermünzen (5- und 2-Markstücke) tragen auf der Reversseite das Bildnis des Landesherrn, bez. das Hoheitszeichen der Freien Städte. Die Einziehung abgenutzter Münzen, deren Gewicht geringer als das Passiergewicht ist, erfolgt auf Kosten des Reiches, dem auch der Gewinn aus der Ausprägung von Scheidemünzen zufällt. Vgl. Deutschland, S. 787, 2. Spalte.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Münzregal — Münzregal, das ausschließliche Recht des Staates, Geld zu prägen und den Schlagschatz zu beziehen, früher kaiserl., oft an Fürsten, Städte, Äbte übertragenes Reservatrecht, jetzt überhaupt mit der Souveränität verbunden …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Münzregal — Münzregal, das ausschließliche Recht des Staates Münzen zu prägen, ergibt sich aus der Natur der Sache; vgl. Geld …   Herders Conversations-Lexikon

  • Münzregal — Das Münzregal bezeichnet das Hoheitsrecht, die Münzordnung zu bestimmen. Es umfasst die Bestimmung der Währung, das Recht zur Münzerzeugung und den Anspruch auf den Münznutzen, also den Gewinn aus der Münzprägung (alt: Schlagschatz). Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Münzregal — Mụ̈nz|re|gal 〈n. 11; unz.〉 das vom Staat verliehene od. selbst ausgeübte Münzrecht; Sy Münzhoheit * * * Münzregal,   Münzhoheit, das dem Inhaber der Münzhoheit, dem Münzherrn, zustehende Hoheitsrecht zur Herstellung und Nutzung der Münze… …   Universal-Lexikon

  • Münzregal — ⇡ Münzhoheit …   Lexikon der Economics

  • Münzhoheit — Münzregal; Recht des Staates, das Münzwesen zu regeln. Die M. umfasst folgendes Rechtebündel im Zusammenhang mit der Prägung von Münzen: (1) Recht der Währung: Recht zur Festlegung von Form und Deckung des gesetzlichen Zahlungsmittels; (2) Recht… …   Lexikon der Economics

  • Liste indischer Fürstenstaaten — Patiala, Nabha, Malerkota, Jind und der Distrikt Ludhiana im Punjab (1911) Diese Liste indischer Fürstenstaaten gibt die bedeutenderen Staatsgebilde wieder, die zur Zeit der britischen Kolonialherrschaft auf dem Subkontinent (ohne Birma)… …   Deutsch Wikipedia

  • Indische Rupie — Rupie Staat: Indien, Bhutan Unterteilung: 100 Paise ISO 4217 Code: INR Abkürzung: , iR, Re (Sg.), Rs (Pl.) …   Deutsch Wikipedia

  • Kopejken — Silberner Rubel, 1898 1 Rubel Münze von 1998 …   Deutsch Wikipedia

  • Kopeken — Silberner Rubel, 1898 1 Rubel Münze von 1998 …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”