Leckage

Leckage

Leckage (spr. -āsche, franz. Coulage, engl. Leakage), im Frachtverkehr der Verlust, der bei flüssigen, in Gebinden versandten Waren ohne erkennbare Beschädigung der Gebinde entsteht, z. B. Verlust infolge Verdunstung, Sickern durch die Fugen oder Risse des Gebindes etc. (gewöhnliche L.). Bestimmungen darüber, inwieweit der Transportunternehmer für die L. vom Verfrachter verantwortlich gemacht werden kann, enthalten die § 429, 456, 459, 606, 616, 657 des Handelsgesetzbuches, § 59 des Binnenschiffahrtsgesetzes, § 75, 77 der Eisenbahnverkehrsordnung und Artikel 30 des internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr. Vgl. Frei von Bruch etc. und Konnossement.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Leckage — (spr. ahsch , frz. coulage), im Frachtverkehr der Verlust an flüssigen, in Gebinden versandten Waren, der durch Lecken (unmerkliches Austräufeln), Verdunsten etc. entsteht. Frei von L., s. Frei von Bruch …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Leckage — Ein Leck ist ein Loch in einem Produkt oder in technischen Systemen, durch das Feststoffe, Flüssigkeiten oder Gase unerwünscht ein oder austreten können. Ein Leck kann zum Ausfall eines gesamten technischen Systems führen. Ein Maß für die Größe… …   Deutsch Wikipedia

  • Leckage — Leck; Bruchstelle; Öffnung * * * Le|cka|ge 〈[lɛka:ʒə] f. 19〉 1. Gewichtsverlust bei flüssigem Frachtgut 2. Leck, undichte Stelle ● eine Leckage an einem Kernreaktor [<Leck mit frz. Endung ...age] * * * Le|cka|ge [lɛ ka:ʒə, österr. meist: …ʃ],… …   Universal-Lexikon

  • Leckage — Frachtverkehr: Verlust an flussigen Waren durch Verdunsten (gewohnliche Leckage) oder Auslaufen (außergewohnliche Leckage, Rinnverlust) …   Maritimes Wörterbuch

  • Leckage — Le|cka|ge 〈 [ ka:ʒə] f.; Gen.: , Pl.: n〉 Leck, undichte Stelle [Etym.: <Leck + frz. Substantivendung …age] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Leckage — Teilverlust flüssiger Güter aus Behältern (Kanistern, Fässern, Kesselwagen). 1. Transportversicherung: (1) Als gewöhnliche L. (Rinnverlust, mit dem bei normalem Reiseverlauf gerechnet werden muss) i.Allg. ausgeschlossen (§ 131 II VVG), (2) als… …   Lexikon der Economics

  • Leckage — Le|cka|ge [...ʒə, österr. ... ka:ʒ] die; , n <zu dt. Leck u. ↑...age>: 1. Gewichtsverlust durch Verdunsten od. Aussickern aufgrund einer undichten Stelle. 2. Leck …   Das große Fremdwörterbuch

  • Leckage — Le|cka|ge [...ʒə], die; , n (Gewichtsverlust bei flüssigen Waren durch Verdunsten oder Aussickern; Leck) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Frei von Bruch, frei von Beschädigung, frei von Leckage, frei von Verderb — sind Klauseln, die der Schiffer auf das Konnossement (s.d.) setzt, wenn er die Haftung für den durch Bruch, Beschädigung, Leckage oder Verderb ohne seine Schuld entstehenden Schaden ablehnt, für den er im übrigen auszukommen hätte (§ 657 des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Leck — Leckage; Bruchstelle; Öffnung * * * leck [lɛk] <Adj.>: (von Schiffen, Tanks o. Ä.) nicht dicht, Flüssigkeit durchlassend: ein leckes Boot; das Fass ist leck. Syn.: ↑ undicht. * * * lẹck 〈Adj.〉 undicht, wasserdurchlässig, mit einem Loch… …   Universal-Lexikon

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