- Konsumtibilĭen
Konsumtibilĭen (lat., v. consumere, verbrauchen, verzehren), Sachen, die durch den Gebrauch verbraucht werden, z. B. Brot, Wein, Geld, Banknoten. Die Rechtswissenschaft rechnet zu ihnen alle beweglichen Sachen, deren bestimmungsmäßiger Gebrauch in dem Verbrauch oder in der Veräußerung besteht, sowie solche, die zu einem Warenlager oder zu einem sonstigen Sachenbegriff (Inventar, Bienenschwarm, Landgut etc.) gehören, dessen bestimmungsmäßiger Gebrauch in der Veräußerung der einzelnen Sachen besteht (§ 92 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Vgl. auch Konsumtion.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.