- Kollektivprokura
Kollektivprokura, die mehreren Personen gemeinschaftlich übertragene Prokura (s. d.); vgl. Kollektivvollmacht.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Kollektivprokura, die mehreren Personen gemeinschaftlich übertragene Prokura (s. d.); vgl. Kollektivvollmacht.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Kollektivprokura — Kol|lek|tiv|pro|ku|ra 〈f.; , ku|ren〉 mehreren Personen gemeinsam übertragene Prokura … Universal-Lexikon
Kollektivprokura — ⇡ Gesamtprokura … Lexikon der Economics
Kollektivklausel — nennt man die Bestimmung, daß bei der Gesamt oder Kollektivprokura (s. Prokura) jeder Prokurist seinen Namen unterschreiben muß, falls die Prokurazeichnung gültig sein soll … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Prokūra — (ital. und neulat. procura, zusammengezogen aus lat. pro cura, »[Gebühr] für Besorgung«, oder Verkürzung von Prokuration, »Stellvertretung, Verwaltung«), die Vollmacht, die ein Kaufmann einem Dritten, dem Prokuraträger oder Prokuristen, zur… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Adolph von Pittel — Adolph Freiherr von Pittel Denkmal Adolph F … Deutsch Wikipedia
Gesamtprokura — Gesamtprokura, Kollektivprokura, Prokura, die mehreren Personen derart erteilt ist, dass sie nur gemeinsam ausgeübt werden kann (§ 48 HGB). * * * Ge|sạmt|pro|ku|ra, die (Kaufmannsspr.): Prokura, die nur von mehreren Personen gemeinsam ausgeübt … Universal-Lexikon
Krupp: Aufstieg eines erfolgreichen Industriellen und Unternehmens — »So wie jede Verbindung, jede Körperschaft von der kleinsten Familie an bis zum größten Staat zu ihrem Gedeihen der inneren Einigkeit und Treue bedarf, so ist Gleiches die Grundbedingung der dauernden Wohlfahrt eines gewerblichen Etablissements … Universal-Lexikon