- Kollektivprinzip
Kollektivprinzip, der Grundsatz, daß bei einer Gesellschaft die Geschäftsführung gemeinschaftlich unter Zustimmung sämtlicher Gesellschafter zu erfolgen hat.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Kollektivprinzip, der Grundsatz, daß bei einer Gesellschaft die Geschäftsführung gemeinschaftlich unter Zustimmung sämtlicher Gesellschafter zu erfolgen hat.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
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Kapitalismus — 1. Begriff: Historisierende und, v.a. durch die Vertreter des ⇡ Marxismus, wertende Bezeichnung für die neuzeitlichen privatwirtschaftlichen Marktwirtschaften mit dominierendem Privateigentum an den Produktionsmitteln und dezentraler Planung des… … Lexikon der Economics